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Mühldorfer zu betrunken zum Einparken - Strafverfahren und hoher Sachschaden

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Beim Einparken touchierte ein Mühldorfer mit seinem Wagen einen parkenden Pkw. Der Polizei beichtete er schließlich, nicht fahrtüchtig zu sein.

Die Mitteilung der Polizei im Wortlaut:

Mühldorf a. Inn - Am Donnerstagabend wurden Polizeibeamte der Polizeiinspektion Mühldorf zu einem Parkplatz eines Discounters in der Münchner Straße gerufen, da dort ein 62-jähriger Mühldorfer Pkw-Fahrer beim Versuch mit seinem Pkw in einen Parkplatz einzufahren, den neben dem freien Parkplatz abgestellten Pkw einer 57-jährigen Mühldorferin am Heck tuschierte.

Durch den Unfall wurde der abgestellte Pkw am Heck eingedellt, der Pkw des Unfallverursachers wurde im Frontbereich zerkratzt. Bei der Unfallaufnahme gab der Unfallverursacher selber an, dass er nicht fahrtauglich sei. Die Beamten der führten einem Atemalkoholtest durch, welcher ein Ergebnis weit über dem zulässigen Wert erbrachte.

Der Mühldorfer Fahrzeuglenker mußte sich einer Blutentnahme unterziehen, der Führerschein wurde durch die Beamten sichergestellt.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Fahrens unter Alkoholeinwirkung.

Bei dem geparkten Pkw der Mühldorfer Fahrzeugführerin entstand ein geschätzter Sachschaden von 1.500 Euro, beim Pkw des Unfallverursachers ein geschätzter Sachschaden von 500 Euro.

Pressebericht Polizeiinspektion Mühldorf

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