Autobahnpolizei Mühldorf
Verstoß gegen Fahrpersonalgesetz und Haftbefehl: Autobahnpolizei kontrolliert Berufskraftfahrer
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Mühldorf - Die Autobahnpolizei Mühldorf hat am 20. und 22. Januar Berufskraftfahrer kontrolliert.
Die Meldung im Wortlaut
Am Freitag, den 20. Januar, kurz nach 16 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 42-jährigen Berufskraftfahrer aus Rumänien mit seinem Kleintransporter Fiat am Parkplatz Fürthholz-Nord der BAB A 94. Er hatte während der vorangegangenen Fahrt in Richtung München den erforderlichen Sicherheitsgurt nicht angelegt gehabt. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass er für seine gewerbliche Fahrt keinerlei Tageskontrollblätter mit sich führte. Eine Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz war somit nicht möglich. Der Rumäne durfte an Ort und Stelle ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen. Zudem wurde eine Ruhezeit angeordnet.
An gleicher Stelle wurde am Sonntag, den 22. Januar, gegen 15 Uhr, ein 43-jähriger Berufskraftfahrer aus Bulgarien mit seinem Kleintransporter Iveco einer Kontrolle durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf unterzogen. Bei dessen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Bulgare noch einen Haftbefehl wegen eines Steuerdeliktes offen hatte. Der Bulgare konnte seine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro abwenden.
Pressebericht der Autobahnpolizeistation Mühldorf
Rubriklistenbild: © Sven Hoppe / dpa