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Berufskraftfahrer missachten erforderlichen Mindestabstand auf der BAB A94

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Am gestrigen Dienstag, den 14. März, gegen 8 Uhr, hatte ein 57-jähriger Berufskraftfahrer aus Bulgarien mit seinem Sattelzug den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der BAB A94, Höhe Erharting, erheblich unterschritten.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Landkreis Mühldorf am Inn - Der tatsächliche Abstand betrug fünf Meter. Der Berufskraftfahrer wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf aus dem Verkehr gezogen, belehrt und mit einem Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich belegt.

Das gleiche Spiel wiederholte sich gegen 10 Uhr an gleicher Örtlichkeit. Hier unterschritt ein 59-jähriger Berufskraftfahrer aus Ungarn mit seinem Sattelzug den erforderlichen Mindestabstand. Der Abstand zum vorausfahrenden Lastkraftwagen betrug ein seinem Fall über eine weite Strecke keine fünfzehn Meter. Auch der Ungar wurde für sein Fehlverhalten mit einem entsprechenden Bußgeld belegt.

Pressemitteilung Autobahnpolizeistation Mühldorf 

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