Hallen-Party läuft völlig aus dem Ruder - mehrere Streifen der Polizei rücken an

Völlig aus dem Ruder lief eine Party in einer Mettenheimer Halle von Samstag auf Sonntag. Mehrere hundert Personen feierten auf einer in den sozialen Medien beworbenen Feier.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Mettenheim – In der Nacht vom Samstag (17. Dezember) auf Sonntag (18. Dezember) wurde in einer Halle eine offensichtlich nicht ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung durchgeführt.
Die Party lief letztendlich komplett aus dem Ruder. Ursprünglich war die Veranstaltung mit 50 bis maximal 100, ausschließlich geladenen Gästen, bei der Gemeinde gemeldet. Zu später Stunde wurden jedoch mehrere hundert Gäste an der Örtlichkeit festgestellt.
Außerdem kam es in der Nacht zu einigen Körperverletzungen im Bereich des Festes, die bei der Polizei Mühldorf gemeldet, aufgenommen und angezeigt worden sind. Mindestens zwei junge Männer, 21 und 22 Jahre alt, wurden dabei verletzt und mussten vom Rettungsdienst vor Ort versorgt werden. Beide Verletzten stammen aus dem Landkreis Mühldorf.
Die Polizeibeamten vor Ort sahen sich zudem teilweise aggressiven und stark alkoholisierten Gästen gegenüber. Mit mehreren Polizeistreifen, auch von den umliegenden Dienststellen aus Waldkraiburg und Altötting, konnte die Lage vor Ort jedoch beruhigt werden und es kam wohl auch deshalb zu keinen Ausschreitungen oder gar Angriffen auf die Beamten.
Nach polizeilichen Ermittlungen wurde diese Party auch in den sozialen Medien beworben, weiterhin war ein DJ hierbei angekündigt und aktiv. Gegen 4.30 Uhr wurde die Veranstaltung vom Verantwortlichen selbst beendet.
Aufgrund der polizeilichen Feststellungen und noch laufenden Ermittlungen werden gegen den 22-jährigen Veranstalter, wegen der nicht ordnungsgemäß angemeldeten (öffentlichen) Veranstaltung, Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (kurz: LStVG) und dem Gaststättengesetz aktuell geprüft und nach Abschluss dem Landratsamt Mühldorf als zuständige Verfolgungsbehörde vorgelegt. Die Gesetze sehen hier zum Teil sehr hohe Geldbußen vor.
Für die nicht ordnungsgemäß angemeldete Hallenfeier in Mettenheim wird seitens der Polizei geprüft, die Kosten für den kompletten polizeilichen Einsatz den Veranstalter aufzuerlegen.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Mühldorf