Türke schleust drei Landsleute
Mühldorfer Bundespolizei ermittelt gegen mutmaßlichen Schleuser
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Marktl - Die Bundespolizei hat am Freitag (18. Februar) auf der A 94 bei Marktl eine mutmaßliche Schleusung aufgedeckt. Kurz vor der Polizeikontrolle stoppte ein 55-jähriger Türke sein Fahrzeug abrupt, damit seine drei Begleiter unverzüglich aussteigen können.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Am Freitagfrüh wurde eine Streife des Mühldorfer Bundespolizeireviers auf einen Pkw mit mehreren Insassen aufmerksam.
Bei Marktl , auf Höhe des Übergangs von der B12 zur A94, sollte das Auto mit deutscher Zulassung kontrolliert werden.
Als die Beamten das Fahrzeug gerade mittels Signaltafel „Polizei folgen“ einer Kontrolle zuführen wollten, bremste der Fahrer abrupt ab und folgte dem Streifenfahrzeug erst nach einer Weile. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten lediglich den Fahrer, einen 55-jährigen Türken, im Auto fest. Der Mann händigte den Polizisten seinen türkischen Reisepass sowie einen österreichischen Aufenthaltstitel aus.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs erhärtete sich für die Fahnder der Verdacht einer Schleusung. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen unter Einbindung eines Polizeihubschraubers sowie mit Unterstützung der Landespolizei verliefen zwar vorerst negativ. Knapp drei Stunden später stellte aber eine Streife der Polizeiinspektion Burghausen nach einem Bürgerhinweis drei ausweislose türkische Staatsangehörige in Marktl fest und übergab sie an die Bundespolizei.
Anhand weiterer Ermittlungen der Mühldorfer Bundespolizisten steht der Fahrer im Verdacht, drei seiner Landsleute unerlaubt nach Deutschland gebracht zu haben.
Die Bundespolizisten zeigten die drei Geschleusten wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts an. Nach einer Vorführung beim Richter entschied dieser auf Haft zur Sicherung der Zurückschiebung nach Österreich. Zugleich hat die Bundespolizei gegen den türkischen Pkw-Lenker Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern aufgenommen. Da der 55-Jährige zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Im Anschluss an die Anzeigenaufnahme durfte er die Dienststelle wieder verlassen.
Am vergangenen Wochenende (18.- 20. Februar) vereitelte die Bundespolizei im Freilassinger sowie im Mühldorfer Bereich insgesamt sieben Schleusungen.
Pressemeldung der Bundespolizeiinspektion Freilassing
Rubriklistenbild: © Bundespolizei Rosenheim