Lenk- und Ruhezeiten, Kennzeichenmissbrauch und Drogenfahrt
Mehrere Einsätze für die Autobahnpolizei Mühldorf am Inn.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Landkreis Mühldorf a. Inn - Am Donnerstag, den 16. Februar, gegen 16.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 38-jährigen Berufskraftfahrer aus der Tschechischen Republik mit seinem Kleintransporter Renault an der Anschlussstelle Schwindegg der BAB A94. Der Fahrer, der im grenzüberschreitenden und gewerblichen Güterverkehr tätig war, konnte bei der Kontrolle keine Nachweise über sein Lenk- und Ruhezeiten vorweisen. Eine geeignete Kontrolle war somit nicht möglich. Der Tscheche wurde wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz zur Anzeige gebracht. Damit verbunden war ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich. Zudem wurde ihm eine neunstündige Ruhezeit bis zur Weiterfahrt ausgesprochen.
Am Donnerstag, den 16. Februar, gegen 17.30 Uhr, wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf ein 70-jähriger Mann aus Ungarn mit seinem Pkw Suzuki an der Anschlussstelle Heldenstein, Fahrtrichtung Passau, einer Kontrolle unterzogen. Der Ungar hatte das Fahrzeug in Deutschland erworben und wollte dieses nun in sein Heimatland überführen. Dazu hatte er an dem Fahrzeug ungarische Kurzzeitkennzeichen angebracht. Eine reguläre Zulassung kam für den Personenkraftwagen so jedoch nicht zustande. Es lag eine unzulässige Fernzulassung vor. Der Ungar wurde wegen Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen die Abgabenordnung und anderer Delikte zur Anzeige gebracht. Ihn erwartet nun eine empfindliche Geldstrafe. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt bis zur Beibringung einer ordentlichen Zulassung untersagt.
Am Freitag, den 17. Februar, gegen 10 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 43-jährigen Mann aus dem Landkreis Augsburg mit seinem Pkw VW an der Anschlussstelle Mühldorf-West der BAB A 94. Bei der Kontrolle zeigte der Mann Anzeichen, die auf die vorherige Aufnahme von Cannabis-Produkten hindeuteten. Ein Test hierzu verlief ebenfalls positiv. Der Augsburger wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht. Sollte sich der anfängliche Verdacht mit der Blutuntersuchung bestätigen, so erwarten den Mann nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Pressemitteilung Autobahnpolizeistation Mühldorf