Vergehen gegen Aufenthaltsgesetz
Internationale Fahndungstreffer der Grenzpolizei Burghausen
aktualisiert:
- 0 Kommentare
- Weitere
Burghausen - Übers Wochenende vermeldeten die Burghauser Grenzpolizisten mehrere Fahndungstreffer.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
An der A94 AS Burghausen gingen ihnen zwei Rumänen ins Netz, die jeweils von Italien international zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren. Die Polizisten stellten die aktuellen Wohnorte fest und übermittelten die Daten an die zuständige Stelle. An der B12 bei Marktl bzw. B20 Burghausen nahmen die Grenzpolizisten einen Mazedonier ins Visier, der vom Ausländeramt Remscheid wegen Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wurde. Der 41-jährige war untergetaucht und damit stockte das Verfahren gegen ihn. Wegen des gleiches Deliktes fahndete das Landratsamt Fürstenfeldbruck per Aufenthaltsermittlung nach einem 29-jährigen Nigerianer. In beiden Fällen konnte die Burghauser Grenzpolizei die notwendigen Daten ermitteln und an die Verfolgungsbehörden weiterleiten.
Grenzpolizei fasst Illegale
In der Wochenendbilanz der Burghauser Grenzpolizei finden sich zwei Treffer bzgl. Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz. Bei einer Kontrolle an der B12 bei Marktl zogen die Fahnder am Freitagmittag einen mazedonischen Kleinbus aus dem Verkehr. Einer Insassen, ein 39-jähriger Mazedonier, entpuppte sich als Wiederholungstäter. Seine Asylanträge waren in den letzten Jahren mehrfach abgelehnt worden. Im August 2021 zeigte ihn die Polizei in Remscheid wegen Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz an. Eine Ausreiseaufforderung der dortigen Behörden nahm Mazedonier offenbar wahr, um sich im Heimatland einen neuen Pass ohne verräterische Stempel zu besorgen und gleich wieder in Deutschland einzureisen. Die Burghauser Grenzpolizisten erhoben Anzeige wegen illegalen Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel und behielten eine vierstellige Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Verfahrenskosten ein.
Sonntagabend an gleicher Stelle ertappten die Grenzpolizisten in einem nordmazedonischen Opel Vivaro einen Serben, der sich deutlich länger als die erlaubten 90 Tage in Deutschland aufgehalten hatte. Nach der Vernehmung sowie Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durfte er seine Reise, allerdings mit einer Anzeige wegen illegalen Aufenthaltes im Gepäck, fortsetzen.
Pressemeldung der Grenzpolizeistation Burghausen
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand