Flüchtlinge mit Haustieren im Landkreis Altötting
Mit Hund und Katz auf der Flucht vor dem Krieg
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Selbst auf der Flucht vor Angriffen und Zerstörung wollen viele Ukrainer ihre geliebten Haustiere nicht im Stich lassen. Viele haben ihre Katzen, Hunde oder Kleintiere im Gepäck, wenn sie die Heimat verlassen. Mit dem ersten Flüchtlings-Bus kamen so auch mehrere Katzen und ein Hund im Landkreis Altötting an. Wie geht es nun mit den treuen Begleitern weiter?
Landkreis Altötting – Für Flüchtlinge aus der Ukraine wird aktuell viel Platz geschaffen: Sporthallen, Container, Jugendübernachtungshäuser und Wohnungen sollen die Menschen auffangen und ihnen eine möglichst reibungslose Ankunft in der Sicherheit bereiten. Bei mitgebrachten Haustieren stehen einige Hindernisse im Weg, vor allem, wenn Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden müssen, denn dort sind Tiere aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Die Landratsämter bemühen sich, die Schwierigkeiten möglichst gering zu halten: „Die mitgeführten Haustiere werden nach Möglichkeit zusammen mit den Besitzern in den Unterkünften untergebracht“, sagt Markus Huber, Pressesprecher vom Landratsamt Altötting. Dr. Michael Beck vom Veterinäramt Altötting erklärt aber „Weil die Ukraine zu den nichtgelisteten Drittstaaten gehört, gelten im Normalfall Quarantänevorschriften für mitgebrachte Tiere aus der Ukraine. Es geht hierbei vorrangig um die Verhinderung einer möglichen Einschleppung des Tollwut-Virus.“ In Deutschland ist diese Krankheit bei Wild- und Haustieren inzwischen ausgerottet. Die EU-Kommission hat allerdings nun ihre Mitgliedsstaaten gebeten, die Bedingungen für einreisende Haustiere zu erleichtern.
„Im Normalfall müssten Hunde, Katzen und Frettchen bei der Einreise gechippt und mit einem Heimtierausweis sowie einem Impfnachweis gegen Tollwut ausgestattet sein“, so Beck. Ein dreimonatige Quarantäne wäre die Norm. So dürfte ein Welpe aus der Ukraine theoretisch erst nach sieben Monaten nach Deutschland einreisen. Nun hat die StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin) aus praktikablen Gründen das Tollwut-Risiko bei ukrainischen Haustieren „gegen Null“ eingeschätzt. Das sorgt bei der Regelung für mitgebrachte Haustiere nun für Erleichterung.
Was müssen Flüchtlinge tun, wenn sie Haustiere dabei haben?
Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund erklärt: „Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf Tollwut zu bestimmen. Gegebenenfalls werden Maßnahmen wie Quarantäne, Antikörper-Titer Bestimmung oder Tollwut-Impfung eingeleitet. Ein Tierarzt kann eine erste Anlaufstelle sein.“ Auf der Homepage des Tierschutzbundes findet sich eine Seite mit wertvollen Tipps und Anlaufstellen für diesen Fall.
Staatlicher Zuschuss für Erstuntersuchung
Für Flüchtlinge mit Haustieren wird außerdem ein staatlicher Zuschuss von 35 Euro gewährt. Dieser wird für die Erstuntersuchung und Impfung der Tiere gewährt. Tierärzte, die die Untersuchung vornehmen, sind vorübergehend von der Verpflichtung befreit nach derGebührenordnung abzurechnen. Sie dürfen ihre Leistung nun verbilligt und im Rahmen des Zuschusses anbieten.
Spenden für die Haustiere von Flüchtlingen
Der Tierschutzverein Altötting und Mühldorf bittet um die Spende von Transportboxen für Katzen oder Hunde. Diese sollten etwas größer sein, damit die Tiere sich längere Zeit darin aufhalten können. Auch kleinere Katzen-WCs können gut gebraucht werden, da in den Gemeinschaftsunterkünften wohl vorübergehend mit diesen Boxen gearbeitet werden muss. Auch Katzenstreu ist eine sinnvolle Spende. Von Futterspenden sollte man jedoch absehen, auch Spielzeug und anderes Zubehör macht derzeit keinen Sinn. Sabine Zallinger bittet Spender, sich vorher beim Tierschutzverein zu melden: Per E-Mail: info@tierheim-winhoering.de oder telefonisch unter: 08671 2286.