Ab dem 4. April
Frühjahrsputz in Töging am Inn - Grundstückseigentümer müssen Gehsteige sauber halten
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Töging - Ab dem 4. April werden in Töging die Straßen mit Kehrmaschinen abgekehrt.
Die Meldung im Wortlaut
Der Frühling naht und der Bauhof der Stadt Töging a. Inn bereitet sich auf den Frühjahrsputz vor. Derzeit werden die im Stadtgebiet aufgestellten Streukästen ausgesaugt und bis kommenden Winter wieder eingelagert. Ab Montag, 4. April wird auf allen innerörtlichen Straßen der in den vergangenen Wintermonaten gestreute Splitt abgekehrt.
Nach der städtischen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die an die Straßen angrenzenden Gehsteige sauber zu halten. Um diese Aufgabe zu vereinfachen, wird dringend empfohlen, die Gehsteige abzukehren und den Kehricht am Straßenrand abzulagern. Wenn dies vor der Säuberungsaktion der Stadt Töging a. Inn erfolgt, wird die Kehrmaschine das Kehrgut aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Sollte der Termin für die städtische Reinigungsaktion nicht eingehalten werden, muss die Kehrgutentsorgung von den Grundstückseigentümern selbst durchgeführt werden. Es wird daher empfohlen, bis spätestens 2. April die Gehsteige abzukehren.
Pressemitteilung der Stadt Töging am Inn
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