Todesdrohungen per Telefon und WhatsApp

Haag - Stalking und Todesdrohungen: In der heutigen, hochtechnisierten Welt kann man schnell zum Opfer werden. Ein aktueller Fall aus Haag und wie man sich wehren kann:
In einem ruhigen Wohngebiet in der Marktgemeinde kam es vor rund zwei Wochen zu einem heftigeren Wutausbruch zweier junger Männer. Nach Angaben mehrerer Anwohner sollen die beiden Männer gegen die Tür eines der Häuser sowie gegen mehrere Fahrräder getreten haben. Zudem soll einer von ihnen Beschimpfungen und sogar Drohungen ausgesprochen haben. Der Adressat war offenbar ein Bewohner des Hauses. Zuvor soll dieser bereits per Telefon und WhatsApp beleidigt und teils massiv bedroht worden sein.
Drohung per WhatsApp: "Ich zerfetze dich"
Der 23-jährige Bewohner des Hauses schilderte die Ereignisse jener Nacht gegenüber unserer Redaktion. "Wir (Anm. d. Red.: er selbst, seine Freundin und ein Bekannter) saßen in der Wohnung und hatten gerade den Kleinen zu Bett gebracht." Kaum lag der 18 Monate alte Sohn des 23-Jährigen im Bett, läutete das Smartphone des jungen Mannes. "Es kamen ständig Anrufe, die ich aber ignoriert habe", so der 23-Jährige. Wer ihn anzurufen versuchte, verriet dem Haager ja die Anzeige auf dem Display seines Telefons. Es sei ein Bekannter gewesen, mit dessen Freund er erst am Vortag Streit gehabt habe, so die Schilderung des 23-Jährigen. Anlass für diesen Streit soll gewesen sein, dass sich der Freund des Anrufers erfolglos an die Freundin des 23-Jährigen rangemacht habe.
Irgendwann sei dann seine Freundin ans Telefon gegangen, berichtete der 23-Jährige. Die Äußerungen des Anrufers im Telefonat mit der jungen Frau und in einer Reihe von Sprachnachrichten, die er über WhatsApp auf das Smartphone des 23-Jährigen schickte, sprechen eine deutliche Sprache. Neben heftigen Schimpfwörtern fallen auch mehrere, teils massive Drohungen gegen den 23-Jährigen und dessen Freundin. Darunter sind Sätze wie "Ich zerfetze dich" und "Wenn er (Anm. d. Red.: der 23-Jährige) in Haag ist, ist er tot".
"Sie haben Sturm geklingelt und herumkrakeelt"
Etwa zehn Minuten nach der Auseinandersetzung per Smartphone haben der Anrufer und dessen Freund, den Schilderungen des 23-Jährigen zufolge, vor der Haustüre gestanden. "Sie haben Sturm geklingelt, lautstark herumkrakeelt, haben gegen die Tür und die Fahrräder vor dem Haus getreten", erinnerte sich der Haager. Auch dabei sollen wieder Drohungen, darunter der Satz "Ich bring dich um", ausgesprochen worden sein. Irgendwann hätten die beiden jungen Männer dann im Hausgang gestanden, seien allerdings von mehreren Nachbarn wieder nach draußen komplementiert worden. "Nach einer halben Stunde war der Spuk vorbei", so der 23-Jährige. Allerdings seien die beiden Männer noch längere Zeit um das Haus herumgeschlichen, hätten sogar erfolglos versucht, über den Balkon in die Wohnung des 23-Jährigen zu gelangen.
Nicht nur für den 23-Jährigen und dessen Freundin, sondern auch für die Nachbarn waren die Geschehnisse jener Nacht offenbar belastend. Eine Nachbarin ist noch heute aufgewühlt, wenn sie von dem Vorfall erzählt. "Es geht mir rein darum, dass auch mein Kind Angst bekommen hat", so die Frau. Auch der kleine Sohn des 23-Jährigen hat von den Ereignissen etwas mitbekommen. "Der Kleine hat zwei Nächte nicht geschlafen. Er hat schon geschrien, wenn man ihn bloß abgelegt hat", so der 23-Jährige.
Polizeistreife konnte nicht nach Haag kommen
Eine Nachbarin war es, die an jenem Abend die Polizei gerufen hat. Allerdings kam die Polizei nicht, weil die Streife gerade anderweitig im Einsatz war. Nachts ist die Polizeiinspektion Waldkraiburg für ein großes Gebiet zuständig, auch für den Markt Haag. Seitens der Waldkraiburger Polizei erklärte man gegenüber unserer Redaktion, dass zum Zeitpunkt des Telefonats mit der Nachbarin die Streife binnen kurzer Zeit an zwei anderen Orten gebraucht wurde. Es sei mit der Freundin des 23-Jährigen (die das Telefon von der Nachbarin überreicht bekommen hatte) vereinbart worden, dass sie und ihr Freund sich wieder melden, falls es in der Nacht erneut Ärger gibt. Falls nicht, sollten sie sich am nächsten Tag an die Polizei in Haag wenden.
Weil es nach dem Telefonat mit der Polizei weitgehend ruhig blieb, wendete sich der 23-Jährige tatsächlich erst am darauffolgenden Tag bei der Polizei, um die Vorgänge zur Anzeige zu bringen. Auf Anfrage unserer Redaktion wollte man sich seitens der Polizeiinspektion Haag zum Stand etwaiger Ermittlungen in dieser Angelegenheit nicht äußern.
Strafrechtsexperte: Diese Optionen hat die Staatsanwaltschaft
"Wer anderen Menschen droht, sie 'zu zerfetzen' oder 'umzubringen', also zu töten, macht sich strafbar wegen 'Bedrohung' nach Paragraf 241 Absatz 1 Strafgesetzbuch", erläutert Prof. Dr. Holm Putzke, Experte für Strafrecht und Strafverteidigung an der Universität Passau. "Bedrohung" liegt Putzke zufolge vor, wenn man jemandem ein Verbrechen androht, eine rechtswidrige Tat also, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber geahndet wird. "Dem Betroffenen steht die Möglichkeit zur Verfügung, Strafantrag zu stellen – entweder bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft", so Putzke.
Wichtig sei, neben der eigenen Aussage sonstige Beweise zu sichern, etwa den WhatsApp-Chat. "Üblicherweise wird die Polizei den oder die Beschuldigten sodann vernehmen und die Akten anschließend der Staatsanwaltschaft übersenden." Der Staatsanwaltschaft stehen Putzke zufolge dann mehrere Entscheidungsoptionen zur Verfügung: So kann das Verfahren wegen eines fehlenden Tatnachweises oder wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (mit oder ohne Geldauflage). Weitere Optionen sind die Beantragung eines Strafbefehls, die Erhebung der öffentlichen Anklage oder die Verweisung auf den Privatklageweg. "Üblicherweise werden solche Sachen bei Ersttätern auf den Privatklageweg verwiesen. In diesem Fall können die Betroffenen gegen den oder die Beschuldigten selbst vorgehen", so Putzke.
"Schuss vor den Bug" kann abschrecken
Stefan Fritsch, Abteilungsleiter Opferhilfe beim WEISSEN RING, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern, empfiehlt Menschen, die bedroht wurden, die juristische Unterstützung durch einen Anwalt, der sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich versiert ist. Fritsch zufolge geht es auf beiden juristischen Ebenen darum, den Tatverdächtigen abzuschrecken. So könne es schon ein "Schuss vor den Bug" sein, wenn der Beschuldigte von der Polizei auf die Vorwürfe angesprochen werde. Allerdings sei dies ein zweischneidiges Schwert. "Wenn der Beschuldigte am Anfang eines Fehlverhaltens steht, ist der Schuss vor den Bug eine sehr gute Möglichkeit", so Fritsch. Habe sich das Verhalten jedoch schon verfestigt, sei es schwierig, dem mit den gängigen Mitteln Einhalt zu gebieten. Nach Kenntnisstand unserer Redaktion handelt es sich bei den Geschehnissen in Haag um einen einmaligen Vorfall.
Druck auf zivilrechtlicher Ebene möglich
Auf zivilrechtlicher Ebene geht es Fritsch zufolge in erster Linie darum, ein Druckmittel aufzubauen, etwa mit Hilfe einer Unterlassungsverfügung. "Eine Unterlassung kann man strafbewehren. Das heißt, dass man bei einer Zuwiderhandlung der Unterlassungsverfügung massiv in Ordnungsgeld geraten kann", erklärt Fritsch. Sogar Ordnungshaft sei denkbar. "Das ist dann schon ein sehr großes Druckmittel." Auf der menschlichen Ebene geht es darum, mit dem Betroffenen zu besprechen, was er für seine Sicherheit und sein Sicherheitsgefühl tun kann und das Opfer der Bedrohung so zu stärken.
Der Weiße Ring vermittelt Betroffenen den Kontakt zu seinen lokalen Mitarbeitern, wo ihnen zugehört und Beistand geboten wird. Der Verein kann bei Bedarf aber auch dabei helfen, Experten und Zugang zum Recht oder psychologischen Unterstützung zu finden und bietet Bedürftigen Hilfeschecks für die anwaltliche oder die psychologische Erstberatung an.
redis24