Kein Schriftstück für Kinderheim wegen laufender Beratung?

Au am Inn - Geprüft und beraten wird durch die Regierung von Oberbayern viel. Auch die etlichen Einrichtungen, Kinder- und Jugendheime in der Region. Ein kontinuierlicher Austausch ist unabdingbar. Maßnahmen und Ausführungen im Heimalltag werden dadurch erst möglich. Doch läuft immer alles korrekt?
Ein ehemaliger Heilerziehungspflegehelfer, der bereits mehrere Einrichtungen verlassen hatte, arbeitete wenige Monate im Kinderheim in Au am Inn.
Eine Stellungnahme durch die Leitung des Kinderheims oder den Geschäftsführer wird nach Informationen von wasserburg24.de in Kürze folgen.
Zahlreichen Medien hat er daraufhin Unterlagen zugespielt, in denen er seinen Vorwurf an die Einrichtung bestätigt sieht, dass meist ohne richterliche Beschlüsse Kinder fixiert oder eingeschlossen worden sind und auch weiterhin werden.
Dem Pflegehelfer zufolge, sei es in verschiedenen Fällen erst nachträglich zu richterlichen Beschlüssen gekommen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüfte bereits vor einigen Jahren, zuletzt im Jahr 2015 die Vorwürfe, hat Ermittlungsverfahren eingestellt, aktuell soll es erneut zu Ermittlungen kommen.
Alltag mit betroffenen Kindern leben
Ein Alltag mit geistig behinderten Kindern und Kindern, mit besonderen Handicaps, stellt für Familien eine besondere Herausforderung dar. Oftmals nach langen Überlegungen entscheiden sich Eltern, aufgrund von Symptomen und Handlungen des eigenen Kindes, wie etwa Verschmieren von Wänden mit Kot, aufgebrachtes Umherschlagen und Potential zu Fremd- und Eigengefährdung, den eigenen Nachwuchs in einem Heim unterzubringen.
Um eine Kostenerstattung zu erreichen ist es unerlässlich, dass Protokolle und Alltagspläne die strukturierten Tages- und Nachtabläufe der Kinder durch das Heimpersonal gefertigt werden. Auch Einschlusszeiten oder Maßnahmen, die in auffälligen Akutsituationen veranlasst werden, werden dokumentiert. Durch regelmäßige Prüfungen erreichen die Heime die weiteren Gestattungen und Kostenübernahmen durch den Bezirk und weitere Zahlstellen.
Stets eindeutige Entscheidung für Fixierung und Einschluss?
"Wenn es um Eigen- oder Fremdgefährdung geht, muss teilweise schnell gehandelt und entschieden werden", heißt es von einer Mitarbeiterin einer Heimeinrichtung.
Dennoch setzen Maßnahmen richterliche Beschlüsse und Verordnungen voraus, diese sind teilweise auch nachträglich möglich.
Während das Kinderheim viele der Vorwürfe als unwahr von sich weist, hält der im Gemeindegebiet Gars am Inn wohnhafte Heilerziehungspflegehelfer an seinen Vorwürfen fest. Möglicherweise betroffene Eltern von Kindern, die regelmäßig in Au eingeschlossen oder fixiert worden sein sollen, bleiben der Öffentlichkeit bislang fern, äußern sich derzeit nicht dazu.
Keine schriftliche Genehmigung für den Betrieb?
Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks soll sich nun herausgestellt haben, dass die Aufsichtsbehörde dem Kinderheim in Au zwar mündlich eine Betriebserlaubnis erteilt hat, doch die schriftliche Bestätigung dieser Betriebserlaubnis von 2011 soll nach wie vor nicht ausgestellt worden sein. Gegenüber dem BR hat sich die SPD-Landtagsabgeordnete, Alexandra Hiersemann, Unverständnis geäußert und infrage gestellt, ob die schriftliche Betriebserlaubnis zum momentanen Zeitpunkt ausgestellt werden könne.
Von der Regierung von Oberbayern wurde angegeben, dass ein stetiger Beratungs- und Prüfungsprozess stattfinde, weshalb es zeitnah zu keiner schriftlichen Bestätigung gekommen sei.
Weiter wird heftig diskutiert, unter welchen Voraussetzungen oder ob überhaupt und in welcher Art Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderen Störungssymptomen eingesperrt oder fixiert werden dürfen.
Nicht nur im Bereich der Kinderheime stehen solche Vorwürfe im Raum. Auch bei Patienten in der Forensik soll es zu umstrittenen Fixierungen und weiteren Maßnahmen kommen.