Arbeitsrecht
Krankschreibung: Was ist erlaubt – und was nicht?
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Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zwangsläufig den ganzen Tag im Bett verbringen. Oder doch? Was Arbeitnehmer trotz Krankschreibung tun dürfen – und was nicht.
München – Wer eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, vom Arzt erhält, muss keinesfalls nur das Bett hüten. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen kann es sogar wichtig sein, regelmäßig das Haus zu verlassen. Trotzdem sollten Arbeitnehmer im Krankheitsfall einiges beachten.
Was Sie bei einer Krankschreibung dürfen und was nicht, verrät 24vita.de.*
Ins Restaurant mit Freunden, Sport und sogar Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sind grundsätzlich – auch bei einer Krankschreibung – erlaubt. Was im Krankheitsfall guttut und was nicht, kann jedoch ganz von der individuellen Situation abhängen. *24vita.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.