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"Rettet die Bienen": Unklarheiten wurden mit Bauern nicht geklärt

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Übersee - Da die Unklarheiten mit den Bauern nicht geklärt wurden, lehnt der Bayerische Bauernverband (BBV) das Volksbegehren "Rettet die Bienen" ab:

Enttäuscht ist der Traunsteiner CSU-Stimmkreisabgeordnete im Landtag, Klaus Steiner, von der Haltung der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ gegenüber den bayerischen Bauern

Bei einer Diskussion mit dem Kreisverband des Bayerischen Bauernverbands (BBV) im Gasthof Feldwies in Übersee sprach Steiner von einer nicht nachvollziehbaren Unbeweglichkeit

Deshalb unterstützt Steiner das Volksbegehren nicht

Hinter dem grundsätzlich zu begrüßenden Anliegen stehe ein Gesetzentwurf, der zu viele Fragen offen lasse. „Ich hatte in den vergangenen Tagen gehofft, dass die Unklarheiten über die Folgen zum Beispiel für Landwirte, die jetzt schon extensiv wirtschaften oder freiwillig am Vertragsnaturschutz teilnehmen, von den Initiatoren endlich geklärt werden und man mit den Bauern redet“, so Steiner. Diese Chance sei leider vertan worden. Aus diesem Grund werde er, Steiner, das Volksbegehren nicht unterstützen

Lesen Sie außerdem: Initiatoren des Volksbegehrens in Traunstein mit Start zufrieden

Angesichts der Tatsache, dass von den 109 000 bayerischen Landwirten jeder zweite am bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap), dem mit 280 Millionen Euro pro Jahr stärksten Agrarumweltprogramm in Deutschland, teilnehme, und damit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Stabilisierung der Artenvielfalt geleistet werde, sei es schade, dass der Weg für mehr Artenschutz nicht gemeinsam mit den Bauern gegangen werde. Hier sei eine große Chance verpasst worden, meinte der Abgeordnete. 

Änderung des Naturschutzrechtes nötig

Deutliche Kritik kam vom Kreisobmann des BBV, Sebastian Siglreithmayer. Der Titel des Volksbegehrens sei irreführend. „Vor uns Bauern müssen die Bienen nicht gerettet werden, weil in den vergangen fünf Jahren vor allem durch freiwillige Maßnahmen der Bauern und staatliche Förderungen die Bienenvölker in Bayern um 20 Prozent zugenommen haben“, so Siglreithmayer. 

Es gehe um eine Änderung des Naturschutzrechts, die bestimmte Maßnahmen gesetzlich vorschrieben und damit die Förderung im Rahmen des Kulap oder des Vertragsnaturschutzes nicht mehr möglich machten. Zumindest sei dies mit aktuellem EU-Recht nicht vereinbar. 

Volksbegehren trifft Bauern, die sich ökologisch engagieren

„Natur- und Artenschutz werde nur mit den Landnutzern, also den Landwirten funktionieren und nicht mit Verboten“, betonte Irina Esterbauer, Kreisbäuerin im Landkreis Traunstein. „Es trifft damit gerade die kleinteilige, bäuerliche Landwirtschaft, wie man sie in keinem anderen Bundesland vorfindet und die sich in den vergangenem Jahren sehr erfolgreich ökologisch engagiert hat“, meinte Esterbauer unter Bezugnahme auf die laufende Diskussion, in der oft von Agrarindustrie die Rede sei. 

„Die haben wir in Bayern weitgehend nicht.“ Bei 20 Prozent Anteil Bayerns an der Agrarfläche in Deutschland kämen 80 Prozent der schützenswerten Arten in Bayern vor. „Diese Zahlen belegen bereits jetzt, dass die Maßnahmen in Bayern greifen“, betonte Esterbauer. Sie verstehe nicht, warum die Initiatoren den erfolgreichen Weg, den die bayerischen Bauern mit der massiven Förderung ökologischer Maßnahmen, etwa über das Kulturlandschaftsprogramm gehen, nicht einmal erwähnten. „Die Landwirte nehmen ihre Verantwortung ernst. Wir tun bereits vieles und sind auch bereit, Leistungen für den Artenschutz zu erbringen.

Artenschutz ist nicht nur Aufgabe der Bauern

Dies ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Kreisbauernobmann Siglreithmayer. „Wir würden uns wünschen, dass auch Beiträge von privaten, kommunalen und gewerblichen Flächen folgen würden

Seit 2011 sind 2500 Kilometer Blühsteifen in Bayern freiwillig angelegt worden. Und wir werden das weiter ausbauen, aber nicht mit Zwang und gesetzlichen Vorschriften, so wie es der Gesetzentwurf fordert. Jeder, der jetzt Vorschriften gegen die Bauern fordert, sollte sich das einmal im eigenen Garten vorstellen“, so Siglreithmayer weiter. 

"Im Gegenzug müssten Verbraucher mehr Bioprodukte kaufen"

Matthäus Michlbauer, Geschäftsführer des BBV in Traunstein, bedauerte ebenfalls, dass mit den Bauern nicht geredet und Unklarheiten ausgeräumt werden. 

Er bezeichnete den Gesetzentwurf als kontraproduktiv, weil er die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Bayern mit zusätzlichen Vorschriften belaste, aber gerade in dieser Form der Landwirtschaft, wie etwa die der Almbauern, die größte Chance für Umwelt und Artenvielfalt läge. 

Als Beispiel führte er den Passus „Biolandwirtschaft“ im Gesetzesentwurf an, nachdem der Anteil der Biobauern bis 2030 auf 30 Prozent anwachsen müsse. Bayern habe bereits den höchsten Bioanteil in Deutschland und die höchsten Zuwachsraten. Das aktuelle Problem sei die Tatsache, dass die Nachfrage dem Zuwachs an Bioproduktion auf einem zufriedenstellenden Preisniveau zurzeit nicht folgen könne. Wer eine gesetzliche Quote an Biobetrieben vorschreibe, müsste dann logischerweise auch den Verbraucher gesetzlich zwingen, Bioprodukte zu einem bestimmten Preis zu kaufen

„Im Übrigen möchten wir im Grünlandgürtel, um Sojaimporte zu reduzieren, weiterhin hochwertiges Grünland erhalten und dies benötigen konventionelle Landwirte und Biobauern gleichermaßen“, so Michlbauer. Deswegen seien die Mähintervalle bei den Grünlandbauern, ob Bio oder konventionell, gleich. Gerade auch für Streuobstanlagen habe der Gesetzentwurf gravierende Folgen. „Ich will und brauche keine gesetzliche Festlegung als Biotop für meine 80 Obstbäume. Wenn diese kommt, werden viele Obstbäume nicht mehr gepflegt und erhalten werden“, meinte Steiner abschließend.

Günter Buthke

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