1. innsalzach24-de
  2. Bayern

Wo an Neujahr Böllern verboten ist - und warum

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Heinz Seutter

Kommentare

Landkreise Altötting/Mühldorf/Rosenheim/Traunstein/Berchtesgadener Land - Nicht überall darf man es zu Neujahr mit Böllern und Feuerwerk krachen lassen. Hier erfahren Sie die rechtlichen Hintergründe und wo es Verbote in der Region gibt.

Nicht jeder ist ein Freund des Feuerwerkens an Sylvester. Insgesamt kann man derzeit eine gewisse Trendwende in der Haltung nicht weniger Menschen dazu. Einige Supermärkte, vor allem im Norden Deutschlands, verkaufen sogar ausdrücklich keine Feuerwerke mehr. Dafür gibt es allerhand Argumente. Manche führen den Tierschutz an, diese würden unnötig durch den Lärm belastet. Andere nennen die Feinstaub- und Umweltbelastung durch die vielen kleinen und großen Explosionen als Argument.

Feuerwerk-Verbot an Neujahr nicht ohne weiteres möglich  

Will nun allerdings eine Stadt die Knallerei an Neujahr einschränken und sei es nur, um sie durch ein kontrolliertes städtisches Feuerwerk zu ersetzen, ist das gar nicht so einfach. Dies musste der Waldkraiburger Stadtrat Anfang des Jahres feststellen. Denn ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. Daher führte die Fraktion der Freien Mühldorfer im dortigen Stadtrat auch kürzlich als Argument an, in der Kreisstadt sei ein Feuerwerksverbot sinnvoll und nötig, da die historischen Altstadt-Bauten dort besonders brandgefährlich seien. Auch sei ein Verbot im Umfeld der Krankenhaus- und Altenpflegeeinrichtungen nötig. 

2019 wird es allerdings wie gehabt erlaubt sein, in Mühldorf zu böllern und Feuerwerke abzubrennen. Denn die Stadtverwaltung holt derzeit noch Stellungnahmen der zuständigen Behörden ein. Andernorts ist man allerdings schon weiter gegangen. Nicht wenige Städte und Gemeinden in der Region haben verpflichtende Feuerwerks- und Böllerverbote.

Diese Städte und Gemeinden haben ausdrückliche Böller- und/oder Feuerwerksverbote:

Manche Gemeinden gehen, teils weil sie kein rechtlich bindendes Verbot erlassen können oder wollen, einen anderen Weg. Hier wird zu einem freiwilligen Verzicht aufgerufen:

hs

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion