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Schleusung im großen Stil? Zwei Männer (27 und 29) in Laufen zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt

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Von: Hannes Höfer

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Im Laufener Amtsgericht sprach man kürzlich von der „Büchse der Pandora“, als zwei Syrer (27 und 29) vor Gericht standen. Die beiden waren wegen Schleusens von fünf Landsleuten angeklagt worden. Vieles spricht dafür, dass dies nicht die erste Tat der beiden war. Es bleibt aber vorerst die einzige, die sich nachweisen ließ. Ein

Laufen - Die Frage nach der Entwicklung der Schleusungszahlen, beantwortete der Beamte im Laufener Gerichtssaal schlicht so: „Exorbitant“. Intensiv nachgeforscht, öffne sich hier „die Büchse der Pandora“. Viele Indizien sprachen auch dafür, dass die beiden angeklagten Syrer Teil einer Großorganisation sind. Doch nachweisen ließ sich vorerst nur eine Tat, bei der sie fünf Landsleute im Alter zwischen 22 und 25 Jahren in Laufen über die Brücke begleiteten. Für Richter Martin Forster ausreichend, die 27 und 29 Jahre alten Männer für 15 Monate hinter Gitter zu schicken. 

Vermutlich waren die Geschleusten über die Slowakei nach Wien gelangt, wo die beiden Angeklagten leben. Per Zug brachten sie ihre Landsleute nach Salzburg, dann mit der Lokalbahn nach Oberndorf und von dort zu Fuß nach Laufen. Ob über die Länderbrücke oder den Europasteg blieb im Gerichtssaal unklar. Eine Laufener Bürgerin, der die Gruppe aufgefallen war, verständigte die Polizei. Beide Syrer räumten diese Tat ein, weitere Angaben aber machten sie nicht. 

„Sie werden schlauer, und es wird immer schwieriger“

Umso umfangreicher war der Bericht eines Münchner Beamten, der die hiesige Polizei entlasten sollte. „Sie werden schlauer, und es wird immer schwieriger“, setzt er seiner Aussage voran. Vieles würde sofort gelöscht, Standortangaben und GPS deaktiviert. Gleichwohl gebe es Videos, um die Bezahlung per Hawala-Banking zu aktivieren; es gebe einen „Oberschleuser“, zu dem beide Angeklagte Kontakt hatten. Bei 30 bis 40 Gruppen gehe das Ausmaß „in die Tausende“, so der Ermittler.

Allein bei dem 27-Jährigen habe man 30 digitale Zugtickets von Wien nach Salzburg binnen dreier Monate gefunden. In einem Chat sei eine Schleusung nach Holland zum Preis von 3000 Euro angeboten und es sei über die Bezahlung diskutiert worden. 2000 bis 3000 Personen hätten sich per Video bei ihren Schleusern bedankt. Was die beiden Angeklagten betreffe, sei das bislang lediglich eine „Indizienkette“, doch – so sein Eindruck – sie seien nur aus diesem Grund nach Wien gekommen. 

Staatsanwältin: „Tief verstrickt ins Schleusermilieu“

Dass diese Tat nicht die erste gewesen war, daran hatte auch Staatsanwältin Karin Hahn keinen Zweifel. „Tief verstrickt ins Schleusermilieu“ sagte sie über die Angeklagten, die selbst zwar erlaubt hätten einreisen dürfen, nicht aber mit Landsleuten ohne Dokumente. „Sie nutzen die Notlage aus“, hielt Hahn den beiden Männern entgegen, „professionell und strukturiert“ gehe man dabei vor. Die beantragten 18 Monate wollte sie nicht mehr zur Bewährung aussetzen, allein schon „zur Verteidigung der Rechtsordnung“. 

Anders die beiden Verteidiger. Rechtsanwältin Gabriele Sachse hob die fast sechsmonatige U-Haft hervor, während dessen die Mutter des 29-Jährigen verstorben sei. Die fünf Syrer seien wieder nach Österreich abgeschoben worden. „Wir haben keine konkreten weiteren Taten“, zweifelte Anwalt Alexander Kohut an einer „Gewerbsmäßigkeit“. Für das Schleusergeschäft sei sein Mandant ohnehin „verbrannt“. Die Verteidiger beantragten jeweils zwölf Monate auf Bewährung. 

Laut Richter steht Gewerbsmäßigkeit außer Frage

Das Gewerbsmäßige stand für Richter Martin Forster hingegen außer Frage. „Sie leben gerade mal ein Jahr lang in Österreich, genießen dort Schutz und staatliche Leistungen, und haben dann nichts besseres zu tun als sofort ins Schleusergeschäft einzusteigen.“ Der Vorsitzende entschied auf 15 Monate für beide Angeklagten – ohne Bewährung. Gesamtschuldnerisch haben die Syrer Wertersatz von 750 Euro zu leisten. Forster zeigte sich überzeugt: „Wir dürfen uns wohl auf die nächste Anklage gefasst machen.“ Dann möglicherweise vor dem Schöffen-, oder gleich am Landgericht. 

hhö

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