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Bad Reichenhall - Das Urteil gegen Ex-Soldat Christoph R. ist nun rechtskräftig. Nach Verteidiger Baumgärtl verzichtet auch der Anwalt der Nebenklägerin auf Rechtsmittel.
Nach der Verurteilung des Ex-Bundeswehrsoldaten Christoph R. wegen tödlicher Messerstiche auf einen Rentner und dem brutalen Angriff auf eine mittlerweile 18-Jährige, ist das Urteil nun rechtskräftig. Dies bestätigte heute das Landgericht Traunstein gegenüber BGLand24.de.
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Nachdem Verteidiger Baumgärtl letzte Woche schon verkündet hatte, dass er kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, bestätigte Markus Frank, Anwalt der Nebenklägerin, dies heute ebenfalls.
Der Angeklagte Christoph R. stand an insgesamt 16 Prozesstagen vor dem Landgericht Traunstein und wurde nach dem Jugendstrafrecht zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem verurteilte die Kammer den aus Morbach in Rheinland-Pfalz stammenden Mann zu 175.000 Euro Schmerzengeld für das Opfer Sarah.
jb