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Streit um Holzkirchner Kuhglocken kommt vor den Bundesgerichtshof

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Holzkirchen - Der Kuhglockenprozess in Holzkirchen noch nicht zu Ende. Der seit Jahren fortführende Prozess ist immer noch nicht entschieden. Das Debakel geht weiter.

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann war in zweiter Instanz vor das OLG gezogen – und verlor erneut. Jetzt will er Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen, sagte die Anwältin der Gemeinde Holzkirchen, Annika Hecht.

Der Rechtsstreit sorgt auch für Aufmerksamkeit in der bayerischen Politik. „Es ging bei diesem Streit um grundsätzlich mehr als um vermeintlichen Lärm", teilte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) mit, zu deren Stimmkreis auch Holzkirchen gehört. „Hier geht es um das Miteinander von Alteingesessenen und Hinzugezogenen. Wer privilegiert im Oberland leben möchte, sollte auch die Lebensgepflogenheiten der Menschen hier akzeptieren."

Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken oder das Krähen von Hähnen trieben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger. „Zu unserer ländlichen Lebensart gehört die Kuh auf der Weide – samt Kuhglocke." 

Richterliche "Schlafprobe"

Das Gericht hatte in der Verhandlung im Februar auch eine richterliche „Schlafprobe" ins Spiel gebracht: Wenn sich Ehepaar und Bäuerin nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in „Augen- und Ohrenschein" nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nagorsen damals. Da es um die Nachtruhe gehe, würde es darauf hinauslaufen, „dass wir mit oder ohne Sachverständigen dort ein Nacht verbringen".

Das Ehepaar hätte auch eine Übernachtung möglich gemacht. Doch das Gericht kam darauf nun nicht mehr zurück. Beide Eheleute waren in ihren getrennten Verfahren in erster Instanz vor allem wegen eines vom Ehemann 2015 mit der Bäuerin geschlossenen Vergleichs gescheitert. Demnach dürfen nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand Kühe mit Glocke grasen. Daran hält sich Bäuerin Regina Killer. Dem Ehepaar war es aber weiter zu laut. 

Mehr als 70 Dezibel, Gülle und Fliegen

Der Anwalt der Eheleute, Peter Hartherz, hatte vor dem OLG im Februar vorgebracht, Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel ergeben. Zum Beweis spielte er im Gericht Aufnahmen des Gebimmels ab. Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass die Lärmangaben teils zu pauschal seien.

Nach dem Urteil am Mittwoch sagte Hartherz, sein Mandant habe auf eine Beweisaufnahme gesetzt. „Er hat darauf gehofft, dass das Gericht sich mal selbst ein Bild macht von den unhaltbaren Zuständen." Dazu zählen nach Ansicht des Ehepaares nicht nur die Kühe mit ihren Glocken, sondern auch Fliegen, die um die Kühe und von dort auf ihr Anwesen schwirren, sowie das Ausbringen von Gülle.

Bäuerin Killer sieht dem weiteren Rechtsstreit gelassen entgegen. „Natürlich bin ich erleichtert. Wenn er (der Ehemann) schon abgewiesen worden ist – warum soll sie (die Ehefrau) nicht abgewiesen werden?" Denn die Verhandlung für die Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus.

dpa

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