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Plötzlich zweifelt das Gericht: War es gar kein Mord?

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Von: Xaver Eichstädter

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Mutter mit Hammer erschlagen
Der Angeklagte aus Altenmarkt im roten Pullover mit seinen Anwälten Adam Ahmed (links) und Herbert Buchner. © picture alliance/dpa

Traunstein/Altenmarkt - Die Plädoyers im Mordprozess gegen einen 21-jährigen Altenmarkter, der seine Mutter umgebracht haben soll, konnten am Donnerstag doch noch nicht gehalten werden. Das Gericht zieht jetzt auch einen Totschlag in Betracht.

Das Wichtigste zuerst: Die Plädoyers, die eigentlich für den heutigen Donnerstag geplant waren, konnten im Mordprozess gegen den 21-jährigen Altenmarkter nicht gehalten werden. Der Hintergrund: Das Reifebeurteilung des psychiatrische Gutachter Dr. Martin Rieger musste nachgeholt werden. Rieger spricht mit Blick auf den Angeklagten von einem “überwiegend jugendlichen Reifestatus”.

Das würde dafür sprechen, dass das Gericht nach Jugendstrafrecht urteilt und nicht nach Erwachsenenstrafrecht. Zur Tatzeit war der Altenmarkter 20 Jahre alt und gilt als Heranwachsender. Außerdem attestiert der Gutachter dem Angeklagten ein “moderates bis maximal mittleres Rückfallrisiko”.

Urteil nur noch wegen Totschlags?

Von der Staatsanwaltschaft ist der Altenmarkter wegen Mordes und Körperverletzung angeklagt. Doch das Gericht gab am Donnerstag außerdem bekannt, dass auch eine Verurteilung “nur” wegen Totschlags in Betracht käme: “Wir denken, dass keines der drei Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Verdeckungsabsicht erfüllt sein könnte.” Staatsanwalt Markus Andrä machte gleich klar: “Ich sehe das anders” - Genaueres wird aber erst in den Plädoyers folgen.

Sollte das Traunsteiner Landgericht ein Urteil wegen Totschlags fällen und gleichzeitig Jugendstrafrecht anwenden, könnte der Altenmarkter für maximal zehn Jahre hinter Gitter kommen. Bei einem Urteil wegen Mordes und besonderer Schwere der Schuld wären bis zu 15 Jahre möglich.

Urteil erst am 29. März

Die Plädoyers sollen am 22. März gehalten werden, mit einem Urteil wird nun erst am 29. März gerechnet. Damit wird sich der Mordprozess gegen den 21-jährigen Altenmarkter weiter hinziehen. Der Prozess begann am 31. Oktober 2018, ursprünglich war geplant nach sechs Verhandlungstagen das Urteil am 16. November zu verkünden. Wegen Anträgen der Verteidigung, Krankheitsfällen und Terminschwierigkeiten der Gerichtsbeteiligten wurde das Ende des Prozesses immer wieder hinausgezögert. Inzwischen sind es schon 14 Verhandlungstage.

Unser Vorbericht vom Donnerstagmorgen

Es ist inzwischen der 14. Prozesstag gegen den 21-Jährigen aus Altenmarkt - doch für die Verhandlung am Landgericht Traunstein ist ein Ende in Sicht: Am heutigen Donnerstagnachmittag werden die Plädoyers gehalten. Welche Strafe fordern Staatsanwaltschaft und Verteidigung? Die Anklage lautet auf Mord und Körperverletzung.

Fachleute empfehlen Jugendstrafrecht

Bisher deutet alles darauf hin, dass der Altenmarkter nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Zur Tatzeit im September 2017 war er 20 Jahre alt. Er gilt somit als Heranwachsender, die Jugendgerichtshilfe empfahl Jugendstrafrecht anzuwenden. Dem Angeklagten wurde eine erhebliche Reifeverzögerung attestiert. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt eigentlich zehn Jahre - außer bei Mord: hier können bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden, wenn das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. 

Zuletzt sagte vor dem Landgericht der psychiatrische Gutachter aus. Er beschrieb den Altenmarkter als zurückgezogenen und teils kaltherzigen jungen Mann. Schon in der Schule sei er eher ein Einzelgänger gewesen, die Freizeit verbrachte er viel vor dem Computer. "Seine Menschenscheu nahm zu", so der Gutacher. Auch Liebesbeziehungen hatte der Altenmarkter nie. 

Auch der Stiefvater sagte schon aus

Auch der Stiefvater des Angeklagten wurde bereits als Zeuge geladen. Er zweifelte nicht im geringsten daran, dass sein Stiefsohn zu unrecht auf der Anklagebank sitzt. Der Stiefvater beschrieb sachlich, wie in der Familie vor allem im letzten Jahr vor der Tat alles aus dem Gleichgewicht geriet. Ihm gegenüber gestand der Angeklagte die Tat indirekt, gegenüber ermittelnden Kripo-Beamten sprach er offen - nur vor Gericht äußerte sich der 21-Jährige nicht mehr dazu

Der Altenmarkter soll am 15. September 2017 seine Mutter, damals 53 Jahre alt, nach einem Streit zuhause gewürgt und ihr die Unterlippe abgebissen haben. Dann habe er zu einem Hammer gegriffen und damit auf den Schädel der Mutter eingeschlagen, um sie zu töten. Mit einem Freund verpackte er dann laut Staatsanwaltschaft die Leiche und vergrub sie in einem Waldstück bei Schnaitsee. Wann das Urteil fällt, ist noch nicht sicher.

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