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„Ich hab‘s dick ohne Ende“: Überwuchs an Gehwegen regt Kolbermoorer auf

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Von: Kathrin Gerlach

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In Kolbermoor schränkt Überwuchs die Gehwege ein. Auch wenn Hecken das Grundstück vor neugierigen Blicken schützen, müssen sie exakt bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Diese ist oft an einem Leistenstein erkennbar. Überwuchs auf der einen und parkende Fahrzeuge auf der anderen Seite machen es Rad- oder Rollstuhlfahrern oft schwer, solch enge Bereiche zu passieren.
In Kolbermoor schränkt Überwuchs die Gehwege ein. Auch wenn Hecken das Grundstück vor neugierigen Blicken schützen, müssen sie exakt bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Diese ist oft an einem Leistenstein erkennbar. Überwuchs auf der einen und parkende Fahrzeuge auf der anderen Seite machen es Rad- oder Rollstuhlfahrern oft schwer, solch enge Bereiche zu passieren. © Gerlach

Ihrem Frust machten die Kolbermoorer jetzt auf der Bürgerversammlung Luft. „Ich hab‘s dick ohne Ende“, kritisierte eine Bürgerin den Überwuchs an Gehwegen. Doch wer ist dafür verantwortlich?

Kolbermoor – Mit einem emotionalen Appell machte sich eine Kolbermoorerin jetzt in der Bürgerversammlung Luft: „Immer wieder versperren überhängende Hecken und Sträucher die Gehwege. Ich hab‘s dick ohne Ende! Ich danke allen, die ihre Hecken und Sträucher ordentlich verschneiden.“ Dabei ging es ihr nicht nur um die Fußgänger, sondern: „Denkt an die Senioren mit Rollator, an Menschen im Rollstuhl, an Familien mit Kinderwagen und die Kinder, die mit dem Radl zur Schule fahren. Es ist gefährlich, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen.“

„Sie sprechen unserer Verwaltung aus der Seele“, reagierte Bürgermeister Peter Kloo auf die Wortmeldung der Bürgerin: „Es wird immer schlimmer.“ Zugleich machte er klar, wie langwierig es ist, die Missstände zu beseitigen. „ Unser Bauhof kann nicht einfach aktiv werden und die Hecken beschneiden. Das wäre Sachbeschädigung.“ Schließlich müsse dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, die Missstände selbst zu beseitigen.

Tägliche Streckenkontrolle

Der Streckenwart des Kolbermoorer Bauhofes ist täglich im Stadtgebiet unterwegs, kontrolliert den Zustand der Straßen, die Beschilderungen und auch den Überwuchs. Darunter versteht man alle Äste, Zweige und Triebe von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen, die über eine Grundstückgrenze in den Bereich der Straße oder des Gehweges hinausragen. Sieht er, dass die Gehwege nicht frei sind, steckt er den Grundstücksbesitzern ein freundliches Schreiben der Stadtverwaltung in den Briefkasten – insgesamt etwa 150 bis 200 pro Jahr.

Darin wird beispielsweise erklärt, dass die Durchgangshöhe eines Gehweges – das sogenannte Lichtraumprofil – 2,50 Meter beträgt. Bis zu dieser Höhe müssen die Gehwege also freigeschnitten sein. Die seitliche Begrenzung ist dabei die Grundstücksgrenze, die oft durch einen Leistenstein markiert ist, über den die Bepflanzung nicht hinausragen darf. Über der Fahrbahn muss ein Freiraum von 4,50 Metern vorhanden sein. Gemessen wird hier von der Straßenkante aus.

Das Lichtraumprofil schreibt vor, dass die Durchgangshöhe eines Gehweges 2,50 Meter betragen muss. Bis zu dieser Höhe müssen die Gehwege also freigeschnitten sein. Die seitliche Begrenzung ist dabei die Grundstücksgrenze, die oft durch einen Leistenstein markiert ist, über den die Bepflanzung nicht hinausragen darf. Über der Fahrbahn muss ein Freiraum von 4,50 Metern vorhanden sein.
Das Lichtraumprofil schreibt vor, dass die Durchgangshöhe eines Gehweges 2,50 Meter betragen muss und Hecken nur bis zur Grundstücksgrenze reichen dürfen. © Re

Freigehalten werden muss außerdem ein „Sichtdreieck“ im Kreuzungsbereich oder an Einmündungen. Grundstückseigentümer müssen darauf achten, dass ihre Hecken oder baulichen Einrichtungen ab einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Boden die Sicht und damit die Verkehrssicherheit nicht einschränken. 

Ein weiterer Punkt ist die Sichtbarkeit von Verkehrseinrichtungen: Grundstückseigentümer müssen garantieren, dass Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenbeleuchtungen und Hinweisschilder von Bewuchs frei gehalten werden. Sind Grundstücke vermietet, gilt das natürlich auch für die Mieter.

Verfahren dauert sechs Wochen

Wer dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maß nachkommt, erhält – wie bereits erwähnt – einen Hinweis. Danach hat er zwei Wochen Zeit, den Überwuchs zu beseitigen. Erfolgt das nicht, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet: Der Betroffene bekommt eine schriftliche Aufforderung der Stadt, den Überwuchs innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu beseitigen.

Dabei spielt die Jahreszeit keine Rolle, denn auch wenn der Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass es zwischen 1. März und 30. September verboten ist, Hecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören: „Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, wenn sich im Gehölz keine Nester befinden“, erklärt Thomas Rothmayer vom Kolbermoorer Ordnungsamt.

Freigehalten werden muss auch ein „Sichtdreieck“  im Kreuzungsbereich oder an Einmündungen. Grundstückseigentümer müssen darauf achten, dass ihre Hecken die Sicht und damit die Verkehrssicherheit nicht einschränken. Doch nicht jeder hält sich daran.
Freigehalten werden muss auch ein „Sichtdreieck“ im Kreuzungsbereich oder an Einmündungen. Grundstückseigentümer müssen darauf achten, dass ihre Hecken die Sicht und damit die Verkehrssicherheit nicht einschränken. Doch nicht jeder hält sich daran. © Gerlach

Kommen betroffene Grundstückseigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nach, erhalten sie einen Bescheid nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz mit der Androhung einer Ersatzvornahme. Die Frist beträgt auch hier zwei Wochen. „Danach wird eine Fachfirma beauftragt, den Überwuchs auf Kosten der Grundstückseigentümer zu beseitigen“, erklärt Rothmayer das etwa sechswöchige Prozedere. Doch so weit komme es meist gar nicht, denn: „Nach der ersten Aufforderung des Ordnungsamtes funktioniert es.“

Trotzdem sei es ein Ärgernis, nicht nur für die Passanten, sondern auch für die Stadt, so Rothmayer. „Unsere Streckenkontrolle ist ständig im Stadtgebiet unterwegs, kann aber nicht überall sein“, erklärt er. Daher können sich Bürger mit ihren Hinweisen auch jederzeit unter Telefon 08031 / 29 68 100 oder per E-Mail an ordnungsamt@kolbermoor.de an die Verwaltung wenden: „Für diese Unterstützung sind wir dankbar.“

Jetzt wäre übrigens die optimale Zeit für Rückschnitte, denn vor Beginn der Vegetationsperiode im Winterhalbjahr – 1. Oktober bis Ende Februar – dürfen größere Schnitte durchgeführt werden.

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