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„Warum sollten wir das tun?“ Heikle Diskussion über die Zukunft des Bad Aiblinger Sportparks

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Von: Nicolas Bettinger

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Der mögliche Bau einer Tennishalle im Sportpark Bad Aibling sorgt für Diskussionen.
Der mögliche Bau einer Tennis- und einer Sporthalle im Sportpark Bad Aibling sorgt für Diskussionen. © dpa/Hadersbeck

Für die Zukunft des Sportparks Bad Aibling gibt es viele Ideen. Nun schaltet sich ein potenzieller Bauherr ein und will nicht nur eine Tennishalle auf städtischem Grund errichten. Warum das Vorhaben so brisant ist.

Bad Aibling – Wie sieht die Zukunft des Sportparks Bad Aibling aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Stadt derzeit intensiv. Bereits Ende vergangenen Jahres zeigte eine Machbarkeitsstudie („Entwicklungskonzept für den Sportpark“) drei verschiedene Planungsvarianten auf. Damit sollte veranschaulicht werden, welche Möglichkeiten zur Anordnung der verschiedenen Sportanlagen auf dem Gelände möglich sind (wir berichteten).

Ziel war und ist es, eine über Jahrzehnte geordnete Entwicklung des Sportparks sicherzustellen, heißt es seitens der Stadt. Bei der Planung flossen diverse Anregungen von Stadträten, Verwaltung und des Architekten mit ein. Im Vorjahr kam es noch nicht zu einer finalen Entscheidung. Vielmehr sollten die diskutierten Anregungen aufgegriffen und in weiteren Vorschlägen umgesetzt werden. Nun gibt es eine neue Entwicklung.

Frage mit emotionalen Folgen

Zwar liegen noch keine überarbeiteten Entwürfe vor, dennoch kommt allmählich Bewegung in die Thematik. Denn der Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus (DBBC) zeigt Interesse an einer Sport- und Tennishalle im Sportpark. Der Wunsch: Die Errichtung einer Dreifach-Tennishalle in Verbindung mit einer Zweifach-Sporthalle im Rahmen eines Erbbaurechts auf städtischem Grund „ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Bad Aibling“. Eine Anfrage, die sofort zu emotionalen Diskussionen führte.

Laut DBBC liegt der Flächenbedarf für beide Hallen bei rund 4.200 Quadratmetern. Die Vertreter des Bildungscampus wollen nun wissen, ob „eine grundsätzliche, zeitnahe Zustimmung zu dem Projektvorhaben möglich“ wäre. Sollte eine „Verortung des Baukörpers im Sportpark möglich“ sein, dann stelle sich die Frage, wo und ob notwendige Flächen zum Beispiel im Rahmen von Erbbaurecht den Projektpartnern überlassen werden könnten. Sollten entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden können, so hat sich der Bildungscampus bereits mit dem Tennisclub Bad Aibling auf eine feste Zusammenarbeit zur gemeinsamen Realisierung und dem daraus folgenden späteren Betrieb verständigt.

SPD-Stadtrat: „Warum sollten wir das tun?“

Die Stadtverwaltung unterrichtete den Ausschuss für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Gesamtverkehrsplanung kürzlich über die Anfrage. Und diese sorgte nicht unbedingt für Begeisterung – gerade aufgrund der Frage nach dem Erbbaurecht. „Der Bildungscampus hat doch auf der gegenüberliegenden Seite ein eigenes Grundstück“, merkte Josef Glaser (SPD) an und verstand nicht, warum das Bauvorhaben nicht dort umgesetzt werden könne. „Warum müssen wir dann ein Grundstück abgeben, warum sollten wir das tun?“, fragte der Stadtrat.

Laut Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) sei das Grundstück des DBBC für das Vorhaben offensichtlich zu klein. „Auf dem eigenen Grundstück war ein Sportinternat geplant“, ergänzte zudem Stadtbaumeister Andreas Krämer. „Aber die Stadt soll ihr Grundstück hergeben?“, bekräftigte Glaser dennoch sein Unverständnis.

ÜWG-Stadtrat Dieter Bräunlich wies darauf hin, dass es in Bad Aibling über 100 Vereine gebe. Er habe nichts gegen den Bildungscampus. „Aber das ist kein Sportverein, das ist eine GmbH und man weiß nicht, was in Zukunft passiert“, so Bräunlich. Der Gedanke falle ihm schwer, 4.200 Quadratmeter abzutreten, „die sind dann weg“.

Konzept für die Zukunft

Rathauschef Schlier stellte klar, dass der Ausschuss nicht darüber entscheiden müsse, ob ein Erbbaurecht überhaupt in Aussicht gestellt werden könnte. Mit dieser und weiteren Fragen würden sich noch andere Gremiem befassen. „Wir wollten Sie darüber informieren. Heute geht es aber in erster Linie darum, ob Sie einer grundsätzlichen Fortführung der Planungen des Architekten zustimmen“, so Schlier.

Man wolle ein Konzept erstellen, welches alle Nutzungen der Zukunft abdeckt. Dazu gehörten etwa auch ein Hallenbad oder eben eine Tennishalle. Anschließend könne man immer noch entscheiden, wofür man eigene finanzielle Mittel aufbringen kann oder ob man unter Umständen etwas vergibt, beispielsweise im Rahmen des Erbbaurechts, erklärte Schlier.

Abweichend von der Anfrage des DBBC enthält die Machbarkeitsstudie in allen drei bereits vorgeschlagenen Varianten eine Dreifach-Sporthalle an Stelle einer Zweifach-Sporthalle. Daran würde man gerne festhalten, bekräftigte Schlier während der Sitzung. „Sollte am Ende doch eine Zweifach-Sporthalle beantragt werden, wäre das immer noch möglich.“ Andersherum würde man sich aber eine Option verbauen.

Wie stehen die Chancen für das Erbbaurecht?

Aus Sicht der Stadtverwaltung kann ein Erbbaurecht für eine Tennis- und oder eine Sporthalle nur dann vereinbart werden, wenn die Anordnung der Hallen final geklärt wurde. „Es ist zu vermeiden, dass die Situierung auf Basis des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt, da dieser die gewünschten Nutzungen nur unzureichend abdeckt.“ Stattdessen sei auf Grundlage der Projektstudie die Planung fortzuführen und eine Änderung des Bebauungsplans anzustreben, teilt die Verwaltung mit. Diese werde nun in einer Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses die Bereitschaft abfragen, ob überhaupt ein weiteres Erbbaurecht im Sportpark eingeräumt werden könnte. Dem und einer grundsätzlichen Fortführung der Planung stimmte der Ausschuss für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Gesamtverkehrsplanung letztlich deutlich bei nur einer Gegenstimme zu.

Unabhängig davon bat Andreas Winhart (AfD) darum, die „Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes“ in Mietraching beim potenziellen Bau verschiedener Gebäude im Sportpark zu berücksichtigen. „Wissen wir irgendwas, wonach wir in bestimmten Bereichen auf etwas aufpassen müssen?“, fragte er. Aufgrund der Unklarheit bat Winhart die Verwaltung darum, dies zunächst zu prüfen, damit die Behörde der Stadt am Ende nicht einen Strich durch die Rechnung macht.

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