„Jeder, der ein gefälschtes Gesundheitszeugnis vorlegt, ist ein Held.“
Impfverweigerin erschlich sich Genesungs-Kur mit Fake-Zeugnis - diese Strafe blüht ihr jetzt
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Die 65-jährige Frau aus Franken war im Januar 2021 in einer Bischofswiesener Pflegeeinrichtung aufgenommen worden. Dafür legte sie die Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit vor. Doch die hatte sie sich via Internet und ohne jegliche ärztliche Untersuchung besorgt. Am Laufener Amtsgericht erschien die Frührentnerin nicht. Sie vertrat Rechtsanwalt Edgar Siemund aus Mühldorf.
Bischofswiesen/Laufen - Der Verteidiger nahm Richter und Staatsanwalt sehr lange in Anspruch, doch seine seitenlangen Ausführungen zur Wirkungslosigkeit von PCR-Tests und Covid-Impfungen zeigte ihrerseits keine Wirkung. Das Gericht entschied wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse auf eine Geldstrafe von 1.800 Euro.
Der Anwalt hat nach eigener Angabe eine Datenmenge von 1,8 Gigabyte auf seinem Rechner, die sich allein mit SARS-CoV-2, mit Tests, Impfungen und allem was dazu gehört beschäftigen. Einen Teil davon trug Siemund im Saal 233 vor; unterlegt mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ aus aller Welt. So soll ein PCR-Test „völlig ungeeignet“ für den Nachweis einer Infektion sein. „Die Zahlen sind nichts wert“, behauptete der Anwalt, andere „Meinungen“ würden unterdrückt. Der Anwalt beantragte, von sechs namentlich benannten Wissenschaftler Gutachten einzuholen, die nachweisen sollten, dass die Zahl der Impfungen mit der Zahl der Todesfälle korreliere, dass Impfungen zu Gesundheits- und Lebensgefahr führten. „Das Risiko ist hier sechsmal höher als bei allen bisherigen Impfungen“, behauptete er.
Verteidiger spricht von „Notstand“ - Staatsanwalt von „eigensüchtigen Motiven“
Seine Mandantin habe sich in einem Notstand befunden. „Sie musste dieser Impfung ausweichen, um sich nicht selbst zu gefährden“, erklärte der Verteidiger. Er fragte, auf welcher Rechtsgrundlage der Leiter der Einrichtung einen Impfnachweis verlangen konnte und welches Infektionsschutzkonzept zur Tatzeit dort gegolten habe. „Abgelehnt“, sagte Richter Josef Haiker zu den diversen Beweisanträgen. Auch Staatsanwalt Thomas Putschbach wollte keine „Beweiserheblichkeit“ erkennen: „Ich weiß nicht, was das mit dem Tatvorwurf zu tun hat.“ Ein Gesundheitszeugnis sei eine Urkunde, bekräftige Putschbach. Zudem könne der Leiter einer privaten Einrichtung Zugangsbeschränkungen beschließen, auch vor dem Hintergrund, dass sich dort alte und kranke Menschen aufhalten. Aus „eigensüchtigen Motiven“ habe die Angeklagte möglicherweise andere gefährdet und gegen Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung verstoßen.
„Es ist ein Trauerspielt“, startete Edgar Siemund zu einem langen Schlussplädoyer. Breite Bevölkerungsschichten seien einem „riesigen Fake“ aufgesessen und das „Schweigen in diesem Land“ sei ebenso groß wie der „Kadaver-Gehorsam“. „Eine juristische Katastrophe“, klagte der Anwalt und fragte: „Wie viele Tote noch?“ bis der „Mainstream endlich berichtet“. Den kritischen Seitenblick auf den Pressevertreter verband Siemund mit dem Vorwurf: „Die Fakten werden unterdrückt.“ Er habe den Glauben an die Rechtsprechung verloren und stelle „mit Schrecken fest, dass sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei vom Recht abwenden.“ Für ihn ist „ein jeder, der ein gefälschtes Gesundheitszeugnis vorlegt, ein Held.“ Die Argumente gegen eine Impfung seien „so gigantisch“, dass seine Mandantin freigesprochen werden müsse.
Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist strafbar
Aus Sicht von Josef Haiker stellt die vorgelegte Bescheinigung ein Gesundheitszeugnis und eine Urkunde dar. Unrichtig sei die, weil sie ohne irgendeine Untersuchung zu Stande gekommen war und deren Vorlage daher strafbar sei. Der Strafrichter sah auch keinen „rechtfertigenden Notstand“, denn niemand habe von der Frau eine Impfung erzwungen. „Das Ganze ist strafbar, unabhängig, was man von einer Impfung hält“, schloss Haiker. „Wenn Ärzte einfach ins Blaue Bescheinigungen ausstellen, so erschüttert das das Vertrauen in die Medizin.“ Das Notebook der Frau, die nach wenigen Tagen aus der Einrichtung entlassen worden war, bleibt als Tatmittel eingezogen.
höf