Jugendschöffen im Landkreis Berchtesgaden für 2023 gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land eine Vorschlagsliste auf.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Landkreis Berchtesgadener Land - Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht und der Jugendkammern zu unterstützen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Dabei haben die Schöffen gemeinsam mit den hauptamtlichen Richtern entscheidenden Einfluss bei der Würdigung der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden.
Gesucht werden Personen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 28. Februar 2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Berchtesgadener Land um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben, über die in der Folge der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land abstimmen wird. Die Bewerbungen werden gesammelt und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der in einer seiner nächsten Sitzungen eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht in Laufen aufstellen wird.
Bewerbungsablauf
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
- beim Amtsantritt (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- im Landkreis Berchtesgadener Land wohnen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht in Vermögensverfall geraten sind
- Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendarbeit.
Die Bewerbung muss bis spätestens 28. Februar 2023 unter Verwendung des unter https://www.lra-bgl.de/jugendschoeffenwahl-2023/ abrufbaren Formulars erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Geburts-, Familien- und Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnort und Straße
- Beruf
- Staatsangehörigkeit
- kurze Ausführung über die erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung sowie eine eventuelle bisherige Schöffentätigkeit
Die Bewerbung ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten: Landratsamt Berchtesgadener Land, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall. Weitere umfassende Informationen zur Schöffenwahl finden Interessierte auch unter www.schoeffenwahl.de. Bei Rückfragen steht Frau Hörmann unter 0049 8651 773-845 oder per E-Mail an tanja.hoermann@lra-bgl.de gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung Landratsamt Berchtesgadener Land