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Missbrauch von 21 Buben: Kinderarzt seit Jahren vor Gericht - endgültige Entscheidung gefallen

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Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt
Ein wegen des Missbrauchs von rund 20 Jungen angeklagter Kinderarzt sitzt am 23.11.2015 im Strafjustizzentrum Augsburg in einem Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten. © dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Der Prozess um den pädophilen Kinderarzt aus Augsburg wurde neu aufgerollt. Der Mann legte nach dem Urteil Revision ein. Nun gibt es eine endgültige Entscheidung.

Update vom 23. Dezember 2019: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Augsburger Kinderarzt wegen des Missbrauchs von 21 Buben für rechtskräftig erklärt. Nach Angaben des Landgerichtes Augsburg vom Montag (23. Dezember) wies der BGH die Revision des Mannes zurück. Dieser war Ende Januar unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht hatte dem Mediziner zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt auferlegt, welches der BGH jedoch kassierte.

Der Kinderarzt hatte im Prozess alle Vorwürfe zugegeben. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahen Gebäuden missbraucht. Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisierte das Kind, verging sich an ihm und setzte es benommen wieder aus.

Das Augsburger Gericht hatte den Mann schon einmal zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. In den neuen Verfahren musste die Schuldfähigkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.

Kinderarzt wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht - neues Urteil

Update, 29. Januar 2019: Wegen des Missbrauchs von rund 20 Buben ist ein Kinderarzt zu einer Haftstrafe von 12 Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht ordnete außerdem an, dass der 44 Jahre alte Mediziner anschließend in Sicherungsverwahrung muss. Zudem bekam der Mann ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt.

Der Kinderarzt hatte alle Vorwürfe zugegeben. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahen Gebäuden missbraucht. Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisierte das Kind, verging sich an dem Jungen und setzte das benommene Opfer dann wieder aus.

Das Augsburger Gericht hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und Sicherungsverwahrung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. In den neuen Verfahren musste die Schuldfähigkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.

Update, 29. Januar 2019: Heute wird das Urteil gesprochen

Nach dem Missbrauch von 20 Buben verkündet das Augsburger Landgericht am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil gegen einen Kinderarzt. Der 44-Jährige hat alle Vorwürfe uneingeschränkt zugegeben. Das Gericht hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt sowie gegen den Arzt ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings im Februar 2017 aufgehoben.

Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass bei dem pädophilen Mann nicht ausreichend geprüft worden sei, ob er wegen seiner Krankheit bei den Taten vermindert schuldfähig gewesen sei. In dem neuen Prozess kamen die Gutachter aber wieder zu dem Ergebnis, dass der Mediziner voll schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen eine Strafe in genau derselben Höhe wie bei dem Ersturteil verlangt. Die Verteidiger des Arztes halten dies für viel zu hart. Sie sprachen sich für höchstens acht Jahre Haft aus und lehnen Sicherungsverwahrung sowie Berufsverbot ab.

Ursprünglicher Artikel vom 12. November 2018

Augsburg - Nach der Verurteilung eines Kinderarztes wegen vielfachen Kindesmissbrauchs zu einer langen Gefängnisstrafe muss sich das Landgericht Augsburg von Montag (13.30 Uhr) an erneut mit dem Fall befassen. Das Gericht hatte den 43-Jährigen im März 2016 zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem der Mann den sexuellen Missbrauch von 21 Jungen zugegeben hatte. Ferner ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung des pädophilen Mediziners an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus.

Angeklagter gestand Taten im ersten Prozess: Urteil soll 2019 fallen

Der Mann hatte bei dem ersten Prozess die ihm vorgeworfenen Taten uneingeschränkt zugegeben. Die Kammer war trotz des Geständnisses im Urteil nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren geblieben. Die Verteidiger des Arztes hatten maximal neun Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik verlangt, damit ihr Mandant dort eine Therapie machen könne. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Karlsruher Richter betonten, dass aufgrund der Pädophilie zumindest bei einem Teil der Vorwürfe „eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten“ und somit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen seien. Dies könnte dann Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.

Der deutsche Staatsangehörige hatte rund 15 Jahre lang reihenweise Jungen missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt. Für deutschlandweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen im niedersächsischen Garbsen. Der Augsburger hatte damals eine Arbeitsstelle in Hannover. Er lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich in seiner Wohnung an dem Jungen. Später setzte er das benommene Kind aus. Für das Verfahren sind 19 Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte nach der bisherigen Planung am 29. Januar 2019 verkündet werden.

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Meldung vom 30. Januar 2019: Lügde/NRW: 23 Kinder auf Campingplatz missbraucht

dpa

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