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Stillstand auf der Autobahn nervt gewaltig. Die Versuchung ist groß den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu nutzen. Die Abkürzung spart vielleicht Zeit, doch kann teuer werden.
Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt, darauf weist der TÜV Thüringen hin. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich in Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten.
Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert Unfälle und ein saftiges Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkte im aktuellen Fahreignungsregister. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt.
Urlaubs-Stau
Gerade zur Urlaubszeit ist das Staurisiko besonders hoch. Vor der Reise raten Verkehrsexperten sich deswegen rechtzeitig über das Verkehrsgeschehen zu informieren. Wer kann sollte nicht am Samstag fahren, wenn alle fahren.
Falls trotz alles Planung der Verkehr stockt, Warnblickanlage einschalten, ausreichend Abstand zum Vordermann halten sowie eine Rettungsgasse bilden.