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Bei Schnee und Eis gibt es in einigen EU-Ländern auf bestimmten Strecken eine Schneekettenpflicht. Urlauber sollten aufpassen! In Österreich drohen bei Verstößen bis zu 5.000 Euro Strafe.
Wer ohne Schneeketten in die Berge fährt, riskiert einiges: Ohne Ketten an den Reifen sind manche Straßen unbefahrbar. Dazu drohen in einigen EU-Ländern bei Schneekettenpflicht empfindliche Bußgelder. Der ADAC hat die wichtigsten Regelungen in den Alpenländern zusammengestellt:
In Deutschland herrscht keine allgemeine Schneekettenpflicht. Wenn sie aufgezogen werden müssen, weist darauf das Verkehrszeichen 268 hin: ein rundes Schild mit dem Motiv eines kettenbestückten Reifens vor blauem Hintergrund. Im Auto müssen keine Schneeketten mitgeführt werden.
Österreich
In Österreich gibt es eine Schneekettenpflicht. Ketten müssen dort aufgezogen werden, wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollte die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden.
Autofahrer, die "ohne" erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro rechnen. Vom 1. November bis 15. April müssen Autofahrer Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts mitgeführt werden.
Schweiz
In der Schweiz dürfen Autofahrer Straßen, die mit Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ ausgeschildert sind nur mit Ketten befahren. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, die durch ein Zusatzschild "4x4 ausgenommen" angezeigt werden.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Franken (rund 88 Euro) geahndet.
Italien
In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro.
In Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die damit zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.
Zuwiderhandlungen führen zu einem Bußgeld von 135 Euro, zudem wird die Weiterfahrt untersagt.