Knöllchen trotz Parkscheibe: Dreiste Abzocke am Supermarktparkplatz?

Auf immer mehr Supermarktparkplätzen werden Knöllchen ausgestellt, wenn sich Kunden scheinbar nicht an die Regeln halten. Für viele ist das jedoch nur noch Abzocke.
Ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz zu kassieren, ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Da es sich bei den Parkplätzen um Privatgelände handelt, ist es auch legitim, dass Supermärkte Strafzettel verteilen oder gar abschleppen dürfen, wenn sich Autofahrer nicht an die Regeln halten.
30 Euro Bußgeld trotz Parkscheibe: Dreiste Abzocke?
Doch nicht unbedingt die Supermärkte, sondern die Dienstleister, die mit der "Parkraumbewirtschaftung" beauftragt werden, scheinen sich bei den Kunden unbeliebt zu machen. So berichtete gerade erst eine Kölnerin dem Online-Portal Express von einer offenbar dreisten Masche eines Unternehmens für Parkraumlösungen namens "Park & Control". Das Unternehmen bewacht für mehrere Supermärkte in Köln die Parkplätze.
Obwohl sich die Kölnerin Nicole Wolf an die Vorgaben hielt - maximal 60 Minuten parken mit Parkscheibe - kassierte sie ein Knöllchen von 30 Euro. "Ich habe mein Auto geparkt und bin in den Supermarkt. Mein Einkauf dauerte keine zehn Minuten. Als ich wieder zu meinem Wagen ging, hing ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe", berichtete die 36-Jährige dem Express. Für sie ist das ganz klar Abzocke: "Die warten darauf, dass die Kunden in ein Geschäft gehen und stellen sofort ein Bußgeld aus. Ich hatte eine Parkscheibe und war da einkaufen. Mit welcher Begründung wird von mir ein Bußgeld verlangt?"
Nach mehrfachen Beschwerden bei der Firma muss die Kölnerin das Knöllchen nun doch nicht bezahlen. Doch auf Anfrage des Express hieß es von dem Unternehmen wohl, dass man nur aus Kulanz auf die Geldbuße verzichtet habe. Zu dem Vorwurf, dass Knöllchen willkürlich ausgestellt werden würden, äußerte sich das Parkraumunternehmen nicht.
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Muss ich die Knöllchen vom Supermarkt bezahlen?
Generell ist es Supermarktbetreibern erlaubt, auf ihren privaten Parkplätzen Knöllchen zu verteilen, wenn sie das Gefühl haben, dass die Stellplätze von Nicht-Kunden missbraucht werden. Allerdings müssen Schilder am Parkplatz oder an den Eingängen der Märkte auf die Bedingungen und Folgen bei Missachtung hinweisen. Sind diese Bedingungen vorhanden, akzeptieren Kunden stillschweigend einen Vertrag, wenn sie ihr Auto dort parken.
Allerdings birgt dieses System auch Probleme: So kritisieren Verbraucherschützer und Anwälte, dass ein Auto kein Briefkasten sei. So könnten die Knöllchen auch von jemandem entfernt oder vom Wind davongetragen werden. In diesem Fall sei auch keine Zahlungsforderung eingegangen. Aber auch Hinweisschilder seien oft nicht gut sichtbar oder lesbar angebracht. Wer ein solches Knöllchen erhält und sich keiner Schuld bewusst ist, sollte sich laut Anwalt.de rechtlichen Beistand suchen.
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