1. innsalzach24-de
  2. Auto

Kfz-Versicherung: Prüfen Sie Ihre Rechnung genau auf versteckte Beitragserhöhungen

Erstellt:

Von: Franziska Kaindl

Kommentare

Der prüfende Blick auf die Rechnung der Kfz-Versicherung kann sich für Kunden lohnen.
Der prüfende Blick auf die Rechnung der Kfz-Versicherung kann sich für Kunden lohnen. © dpa/Arno Burgi

Derzeit flattern bei zahlreichen Autohaltern wieder Rechnungen der Kfz-Versicherung fürs nächste Jahr ein. Diese sollten Sie auf Beitragserhöhungen prüfen.

Kfz-Versicherung: Darum sollten Sie die Rechnung ganz genau überprüfen

Meist interessiert beim Blick auf die aktuelle Kfz-Versicherung nur, ob sich der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr verringert hat. Wer unfallfrei gefahren ist sowie keine Veränderungen bei Regional- oder Typenklasse zu vermerken hat, darf sich aufgrund einer besseren Schadensfreiheitsklasse über eine kleine Beitragssenkung freuen. Oft übersehen Kunden aber, dass es trotz eines günstigeren Rechnungsbetrags eine versteckte Beitragserhöhung gegeben hat.

Diese offenbart sich oft beim Blick auf den Vergleichsbetrag. Versicherer müssen diesen in der Rechnung angeben: Er zeigt, auf welche Höhe der Beitrag aufgrund der verbesserten SF-Klasse gesunken wäre. Ist der Rechnungsbetrag höher als der Vergleichsbetrag, hat es meist eine versteckte Beitragserhöhung gegeben.

Auch interessant: Sie wollen die Kfz-Versicherung wechseln? 2019 gilt eine andere Kündigungsfrist.

Kfz-Versicherung: Hier gilt das Sonderkündigungsrecht

Das Vergleichsportal Check24 gibt folgendes Beispiel: Ein fiktiver Kunde zahlt aktuell 458 Euro im Jahr für seine Kfz-Versicherung. Im kommenden Jahr verlangt der Versicherer 446 Euro. Obwohl der Beitrag günstiger ist, zeigt der Vergleichsbetrag jedoch, dass der Kunde aufgrund seiner besseren SF-Klasse eigentlich nur 413 Euro zahlen müsste. Der Kfz-Versicherungsexperte Tobias Stuber von Check24 erklärt dazu: "Besonders in der wettbewerbsintensiven Wechselsaison lohnt es sich, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen." 

Wer eine solche versteckte Beitragserhöhung in seiner Rechnung entdeckt, darf von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Mit Erhalt der Rechnung hat er dazu vier Wochen Zeit - also auch, wenn der Stichtag des 30. Novembers zur ordentlichen Kündigung schon vorüber ist.

Video: Kfz-Versicherung wechseln - So sparen Sie richtig

Lesen Sie auch: Autoversicherung: Wann ergibt Vollkasko keinen Sinn mehr?

Auch interessant

Kommentare