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Der Umstieg vom Automatik-Führerschein auf Schaltgetriebe wird einfacher: Der ADAC erklärt die neue Regelung seit 1. April und was sie für Fahrschüler bedeutet.
Diese Nachricht dürfte vor allem angehende Autofahrer interessieren: Wer nach dem 1. April 2021 die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf nach Angaben des ADAC „unter gewissen Bedingungen“ auch Autos mit Schaltgetriebe* fahren, wie die Experten auf ihrer Internetseite (Stand: 10. Februar) mitteilen.
Das sind laut ADAC.de dann die Voraussetzungen dafür: „Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.“ Mit dieser zusätzlichen Ausbildung werde die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.
Mit Automatik-Führerschein darf man sonst nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Ab April soll der Umstieg auf den „normalen Führerschein“, sprich auf Schaltfahrzeuge, dem ADAC zufolge entsprechend erleichtert werden.
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Wann dürfen Autofahrer mit Automatik-Führerschein Schaltwagen fahren?
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen, die nach dem 1. April 2021 gemacht werden, gilt dem Bericht auf ADAC.de zufolge:
- „Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich“, so die Experten.
- „Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden“, heißt weiter auf ADAC.de.
- Zu beachten sei: „Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte“, so der Hinweis der Experten.
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Führerscheinerwerb mit Automatikwagen: Neuerung ab 1. April 2021
Auch der TÜV-Verband hatte über die Neuerung informiert: „Ab 1. April 2021 können Fahrschüler:innen ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben“, hieß es dazu in einer Mitteilung vom 22. Dezember.
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Und weiter: „Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind. Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.“ Auf diese Weise solle die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden. (ahu)*tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Quellen: ADAC.de; www.vdtuev.de
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