Rasen, Falschparken und Co.: Bußgelder für Autofahrer

Verkehrssünden wie Rasen oder Falschparken kommen Autofahrer zum Teil ziemlich teuer zu stehen. Welche Strafen gelten - und wo es künftig noch teurer wird.
Autofahrer aufgepasst: Wie berichtet, hatten sich Verkehrsminister von Bund und Ländern auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt - dem ADAC zufolge sollen die neuen Bußgeldsätze „noch in diesem Jahr“ kommen. Sie bringen eine zum Teil drastische Erhöhung der Bußgelder* für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit sich.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Raserei kostet Sie schnell den Führerschein
Zu schnell gefahren? Vor allem innerorts wird nun härter bestraft. So teuer wird es für Sie künftig:
Die geplanten Bußgelder für Pkw innerorts:
- 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.
Die geplanten Bußgelder für Pkw außerorts:
- 10 km/h zu schnell: künftig 20 statt 10 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro.
Zum Weiterlesen: Bußgelder sollen steigen: Wo es für Autofahrer besonders teuer wird
Falsch geparkt oder angehalten? Ein Knöllchen fällig, Punkte möglich!
Egal ob Parken oder Halten: Das dürfen Sie nur, wenn es erlaubt oder nicht ausdrücklich verboten ist. Denn wer „schnell mal“ im absoluten Halteverbot hält oder falsch parkt, riskiert künftig noch höhere Bußgelder – und Punkte.
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Fürs Parken auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe sowie für unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sind bald bis zu 110 Euro fällig.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf einem ausgewiesenen schwerbehinderten Parkplatz ab, schlagen künftig mit 55 statt 35 Euro zu Buche.
- 100 Euro zahlen Sie dann bei Parkverstößen in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Dazu zählt auch die Behinderung von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen.
- Brandneu im Bußgeldkatalog: Blockieren Sie eine E-Auto-Ladestation, sind künftig 55 Euro fällig. Das gilt auch fürs Abstellen auf ausgewiesenen Carsharing-Parkplätzen.
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Aktuelle Bußgelder für Autofahrer: Diese Strafen gelten
Doch nicht überall sollen die Bußgelder den Plänen zufolge steigen. Folgende Verkehrsvergehen sind ohnehin schon teuer genug– hier bleibt es vorerst bei den bisherigen Bußgeldern:
Zu dicht auffahren: „Nähe suchen“ ist eine typische Verkehrssünde
Zu wenig Abstand halten ist gefährlich. Deshalb gilt innerorts: mindestens eine Sekunde Abstand zum vorderen Auto halten. Bei 50 km/h entspricht das 15 Metern. Auf Autobahnen sollten Sie sogar Sicherheitspolster von mindestens zwei Sekunden (entspricht halbem Tachowert) einhalten. Fahren Sie also ca. 100 km/h, lassen Sie eine mindestens 50-Meter-große Lücke zum Vordermann. Denn bei schweren Abstandsvergehen riskieren Sie den Führerschein.
Hier wird ebenfalls gestaffelt geahndet: von 25 Euro (bei weniger als 80 km/h ohne Gefährdung) bis zu 400 Euro (bei der Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h und einem Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes).
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Bußgeld bei Rotlichtverstoß: Das kostet Sie das Missachten der roten Ampel
Wenn Sie eine rote Ampel „übersehen“, bringen Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr und riskieren hohe Strafen:
- 90 Euro und ein Punkt, wenn Sie bei Rot drüberfahren.
- 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn Sie dabei andere gefährden.
- 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn Sie zudem für einen Sachschaden verantwortlich sind.
Teurer wird es, wenn die Ampel bereits seit mehr als 1 Sekunde rot ist. Doch es geht noch weiter: Je nach Tatbegehung drohen sogar Führerscheinverlust und eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Daher: vorausschauend fahren und rechtzeitig runter vom Gas lohnt sich!
Bußgeld bei Handynutzung am Steuer
Greifen Sie während der Fahrt zum Handy, verkürzen Sie Ihre Reaktionszeit und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Daher wurde das Bußgeld für diese Verkehrssünde permanent erhöht. Im Bußgeldkatalog 2021 gelten folgende Strafen:
- 100 statt vorher 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie mit dem Handy in der Hand erwischt werden.
- 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn Sie dabei jemanden gefährden.
- 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn auch noch ein Sachschaden entsteht.
Olga Krockauer *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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