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Was BMW-Fahrerin transportiert, macht Polizei sprachlos - ihre Erklärung ist absolut dreist

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Mit der Ladung sollten es Autofahrer nicht übertreiben. (Symbolbild)
Mit der Ladung sollten es Autofahrer nicht übertreiben. (Symbolbild) © dpa/Polizei Lahn-Dill

Bei diesem Anblick sind den Polizei-Beamten wohl die Augen übergegangen. Eine Cabrio-Fahrerin nahm es mit der Sicherung ihrer Ladung nicht so genau.

Normalerweise ist genau geregelt, wie weit die Ladung bei einem Fahrzeug hinausragen darf - zudem muss sie ordentlich gesichert sein, damit sie während der Fahrt nicht einfach verloren geht und andere Verkehrsteilnehmer behindert beziehungsweise in Gefahr bringt.

Eine BMW-Fahrerin in der englischen Grafschaft Essex nahm dies allerdings nicht so genau. Ihr Cabrio schien ihrer Meinung nach wohl ausreichend Platz für eine gewagte Ladung geboten zu haben. Das sahen die Polizeibeamten jedoch anders.

Cabrio-Fahrerin mit ungesicherter Ladung auf der Rückbank

Am 5. November teilten diese über Twitter ein Foto des Fahrzeugs, dass sie zwischen Basildon und Colchester aus dem Verkehr gezogen hatten. Die Fahrerin transportierte auf der Rückbank ihres Cabrios eine Doppelbett-Matratze mitsamt Lattenrost. Letzterer balancierte bereits gefährlich an einer Ecke im Inneren des Wagens. "Beschlagnahmt wegen nicht vorhandener Versicherung und nicht gesicherter Ladung", titulierten die Beamten auf Twitter das Bild und fügten das 'Facepalm'-Emoji hinzu. Auch die Rechtfertigung, die die Fahrerin parat hatte, macht sprachlos: "Sie (Anm. d. Red.: die Matratze) ist auf dem Sitz eingeklemmt, also ist es okay!"

Wie das Online-Portal The Sun zu dem Vorfall herausfand, gaben die Beamten der Fahrerin "gut gemeinten Rat mit auf den Weg". Anschließend war sie gezwungen, jemand anderen zu rufen, um ihre Matratze und den Lattenrost ordentlich transportieren zu können. Ob und mit welchen Konsequenzen die Frau rechnen muss, ist nicht bekannt.

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Was ist bei überstehenden Ladungen in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist in § 22 StVO geregelt, wie mit Ladung zu verfahren ist: Insgesamt dürfen ein Fahrzeug und seine Ladung nicht breiter als 2,5 Meter und nicht höher als 4 Meter sein - ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Gefährte. Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 Meter sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorne hinausragen. Ansonsten darf der Ladungsüberstand vorne nicht mehr als einen halben Meter betragen. Nach hinten darf beim Auto oder beim Anhänger die Ladung nach hinten 1,5 Meter überstehen. Zudem muss die Ladung ordentlich gesichert und in manchen Fällen auch gekennzeichnet werden.

Video: Dieser Autofahrer hat seinen Wagen überschätzt

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