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Beim Umzug: Wie beantrage ich ein mobiles Parkverbot?

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Von: Franziska Kaindl

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Ein mobiles Parkverbot kann beim Umzug sehr praktisch sein.
Ein mobiles Parkverbot kann beim Umzug sehr praktisch sein. © dpa/Arno Burgi

Wer mitten in der Stadt in eine neue Wohnung zieht, braucht auf der Straße meist Platz fürs Umzugsunternehmen - ein mobiles Parkverbot muss her.

Ein mobiles Parkverbot kommt für viele recht unerwartet. An einem Tag darf noch am Lieblingsabstellplatz geparkt werden und am nächsten ist das Parken per Beschilderung plötzlich verboten. Was Sie zum mobilen Parkverbot wissen müssen und wie es Ihnen selbst nutzt, erfahren Sie hier.

Was ist ein mobiles Parkverbot?

Ein mobiles Parkverbot wird mit einem Schild für "eingeschränktes Halteverbot" (Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung) gekennzeichnet. Grundsätzlich ist an diesen Bereichen kein Halteverbot nötig, doch bei Einzelfällen ist ein Parkverbot über einen bestimmten Zeitraum notwendig.

Dazu gehören zum Beispiel Umzüge, Baustellen oder andere Veranstaltungen, die den Platz für sich benötigen.

Ist erst einmal ein Schild für das eingeschränkte Halteverbot aufgestellt, haben Autofahrer 48 Stunden Zeit, ihr Fahrzeug aus diesem Bereich zu entfernen. Dafür müssen die Parkenden vorher nicht einmal schriftlich oder telefonisch benachrichtigt werden - ein mobiles Parkverbot ist auch so wirksam und Polizei wie Umzugsunternehmen sind befugt, den Abschleppdienst zu rufen.

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So beantragen Sie selbst ein mobiles Parkverbot

Das mobile Parkverbot können Sie sich auch selbst zunutze machen, wenn Sie einen Umzug organisieren müssen. Um ausreichend Platz am Straßenrand zu bekommen, an dem Transporter und Helfer Ihre Möbel abladen und ins Haus tragen können, beantragen Sie ein temporäres Parkverbot beim Ansprechpartner der zuständigen Behörde der Stadt.

Damit der Antrag auf mobiles Parkverbot noch rechtzeitig genehmigt wird, sollte dieser mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden. Wie viel Sie der Spaß kostet, hängt von der jeweiligen Stadt ab. In Großstädten wie Berlin und Hamburg kostet es 40 Euro, das Parkverbot zu beantragen, wie das Online-Portal Bußgeldkatalog.org schreibt, während es nochmal 60 Euro für den Auf- und Abbau der mobilen Beschilderung sind.

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