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Auch als alkoholisierter Fußgänger sollte man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Nicht nur die Unfallgefahr steigt, sondern auch das Risiko, für einen Unfall allein zu haften.
Wer als Fußgänger betrunken auf der Straße unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein. Denn wer in diesem Zustand einen Unfall mit einem Auto verursacht, kann dafür alleine haften.
Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Fußgänger, der nachts mit 2,07 Promille auf einer Landstraße unterwegs war. Dieser ist unvermittelt auf die Straße gelaufen und eine Autofahrerin konnte den dunkel gekleideten Fußgänger nicht rechtzeitig erkennen. Es kam zum Unfall. Auch ein direkt dahinter fahrendes Auto erfasste den Mann.
Von den beiden Autofahrern wollte die Krankenkasse des Fußgängers die Behandlungskosten erstattet haben. Das Oberlandesgericht wies die Klage ab, da den Fußgänger eine erhebliche Mitschuld traf. Er habe "im Zustand alkoholbedingter Verkehrsuntüchtigkeit" am Straßenverkehr teilgenommen, begründete das Gericht.
Weiter heißt es in der Begründung, dass der Mann am linken Fahrbahnrand hätte gehen müssen. Im Unfallbereich verfüge die Straße weder über Gehweg noch Seitenstreifen. Außerdem müsse ein Fußgänger ausweichen, wenn sich ein Fahrzeug nähert – sofern dies ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Video: Fußgänger rennt auf verschneiter Straße vor Auto