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Selbst nach Abzug der Messtoleranz war der Fahranfänger dreimal schneller unterwegs (als die Polizei) erlaubt. Die Polizisten vermuten jetzt eine Straftat als Grund.
Bei der Führerscheinprüfung scheint ein 18-Jähriger in Bielefeld nicht aufgepasst zu haben. Bei einer Radarmessung erwischte die Polizei den jungen Audi-Fahrer mit satten 158 km/h – in einer 50er Zone!
Fand ein illegales Autorennen statt?
Selbst nach dem Abzug von fünf km/h als Messtoleranz, werden dem Fahrer 153 km/h vorgeworfen - ein dreifach höherer Wert als in der Bielefelder Innenstadt erlaubt. Dem 18-Jährigen droht der Verlust seines Führerscheins.
Doch das ist noch das geringere Übel: Dem jungen Mann steht wohl noch mehr Ärger bevor. Die Polizei hegt nun den Verdacht, dass der Fahrer an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat. Wenn dies der Fall ist, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
Von einem illegalen Autorennen spricht man, wenn auf einer längeren Strecke unerlaubt gegeneinander gefahren wird. Auch ein Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel oder ein Rennen allein gegen die Uhr fällt darunter.
Seit 2017 gelten illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das zeigt sich auch in den möglichen Strafen:
Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt oder es veranstaltet, muss mit drei Punkten in Flensburg, einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bzw. einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Kommen dabei sogar Personen zu Schaden, sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich.
In Berlin wird noch verhandelt, ob Teilnehmer von illegalen Autorennen sogar wegen Mordes verurteilt werden können, wenn Menschen dabei ums Leben kommen.