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Einstimmig beschlossen von US-Anti-Dopingagentur: Lance Armstrong vor Schiedsgerichtsverfahren

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Einstimmig beschlossen

Lance Armstrong vor Schiedsgerichtsverfahren

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Washington - Die US-Anti-Dopingagentur USADA hat einstimmig beschlossen, ein Verfahren gegen den ehemaligen Radprofi Lance Armstrong einzuleiten.

© ap

Lance Armstrong

Das teilte die USADA nach dem Beschluss einer dreiköpfigen Kommission mit. Sollte der siebenmalige Tour-de-France-Sieger die Doping-Anschuldigungen bestreiten, was als sicher gilt, wird sich der 40-Jährige vor einem Schiedsgericht verantworten müssen. Armstrongs Anwalt Robert Luskin sagte, dass die Entscheidung der USADA „falsch und unbegründet sei“.

Bereits am Mittwoch hatte Armstrong die Anti-Dopingagentur erneut hart attackiert. In einem Brief stellte er die Glaubwürdigkeit der geständigen Dopingsünder Floyd Landis und Tyler Hamilton infrage, deren Aussagen die USADA verwendet. Die USADA habe ihre eigenen Regeln verletzt, weil sie Armstrong Informationen dazu zu spät geliefert habe.

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„Die USADA hat keinen Respekt vor ihrem eigenen Protokoll, vor Fairness oder der allgemeinen Vorstellung von Anstand“, hieß es in dem Schreiben. USADA-Chef Travis Tygart sagte, die Agentur habe nur Informationen weitergegeben, die ohnehin bereits öffentlich bekannt waren. Die USADA hat die, nach eigenen Angaben, mehr als zehn Zeugen bisher nicht öffentlich bekannt gemacht, um sie vor einer Einflussnahme zu schützen.

Die Beweise umfassen eine Aufzeichnung des Interviews von Hamilton in der Sendung „60 Minutes“ im Jahr 2011 und eine schriftliche Mitteilung von Landis an den US-Radsportverband aus dem Jahr 2010. Beide beschuldigten Armstrong des Dopings. Landis, erklärte Armstrong, sei ein geständiger Lügner, seine Behauptungen wie auch die von Hamilton seien nachweislich falsch.

Außerdem sei die USADA gar nicht zuständig, da die Gerichtsbarkeit beim internationalen Radsportverband UCI liege. Zudem sollen alle Anschuldigungen den Zeitraum vor dem 12. Juni 2004 betreffen und damit außerhalb der Acht-Jahres-Frist der Welt-Anti-Dopingagentur (WADA) liegen.

Mitte Juni hatte die USADA Armstrong formal des Dopings angeklagt. Bei einer Verurteilung droht dem 40-Jährigen neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Titel.

SID

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