
Waldkraiburg/Traunstein - Im Prozess um die geplante Entführung der SPD-Stadträtin Susanne Engelmann ist bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gefallen:
Gleich zu Beginn des Prozesses am Traunsteiner Landgericht stellte der Angeklagte klar: "Es ist alles so passiert, wie es in der Anklageschrift steht. Ich gestehe die Tat." Vom Tatmotiv der Bereicherung will er allerdings nichts wissen. "Ich habe es finanziell nicht nötig, jemanden aus Geldgier zu Erpressen. Der Besuch bei meiner krebskranken Ehefrau im Krankenhaus hat mich zu der Tat getrieben." Die Ehefrau des Täters war zum Tatzeitpunkt inhaftiert und lag zur Behandlung ihres Krebsleidens in einem Krankenhaus. "Ich habe sie da liegen sehen, ans Bett gefesselt und da hat's bei mir Klick gemacht. Ich habe nicht verstanden, warum ein Mensch, der so krank ist, inhaftiert sein muss. Ich wollte sie da einfach rausholen." Der Angeklagte habe gehofft, mit der erpressten Million eine Kaution für seine Ehefrau stellen zu können, damit diese die Krankheit "zu Hause auskurieren kann".
Der Täter gab bei der Verhandlung an, er habe nie vorgehabt, Engelmann lebendig zu begraben, das sei nur eine Drohmaßnahme gewesen. Tatsächlich habe er geplant, sie zu seiner Halle in Massing zu bringen und dort in einem kleinen Nebenraum festzuhalten.
Die Ermittlungen der Polizei wurden vom Täter erst einmal auf eine falsche Fährte gelenkt. Falsche Flugtickets führten zu der Annahme, der Angeklagte wolle die Geldübergabe im Ausland abwickeln. Während des Prozesses sagte der Täter aus, er habe das nur fingiert, tatsächlich hätte die Geldübergabe im Zug von Ampfing nach München stattfinden sollen. Beweisen ließ sich das aber nicht, da keine SMS zu diesem Thema im gefundenen Handy gespeichert waren. "Die Beweisaufnahme ergab hier keine nachzuverfolgende Spur, daher müssen wir die Aussagen vom Angeklagten erst einmal hinnehmen," so der zuständige Kriminalhauptmann.
Die Aussagen des Angeklagten war nach der Einschätzung des Vorsitzenden oftmals "abenteuerlich und verwirrend." Unklar blieb, ob das Tatmotiv tatsächlich die versuchte Hilfe für seine Ehefrau war. Denn bereits zum Tatzeitpunkt hatte der Täter Flugtickets ins Ausland gebucht. "Das sieht so aus, als haben sie ohne Rücksicht auf die gesundheitliche Situation Ihrer Frau flüchten wollen," so der Richter. Dagegen spreche laut des Angeklagten aber, dass er zu dem Zeitpunkt ebenfalls schon Rückflugtickets gehabt habe. Das Gericht blieb auch kritisch bei der Aussage des Täters, er habe die Tat bereits abbrechen wollen, als er Willi Engelmann mit der Schreckschusspistole bedroht habe. "Er hat mir gleich leid getan." Engelmann selbst konnte diese Angabe nicht bestätigen.
Eins stellte der Angeklagte aber klar: "Ich bereue die Tat. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, wie sehr es mir leid tut." Bereits aus der Untersuchungshaft hatte er dem Ehepaar Engelmann einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Die Geschädigten nehmen dem Täter die Reue ab. "Ich halte seine Schilderungen für glaubhaft," so Willi Engelmann.
Eine Fortsetzung des Prozesses ist nicht nötig - schon am ersten Verhandlungstag fiel ein Urteil. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
ds
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