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Mühldorf: Netto-Logistikzentrum: Zweckvereinbarung aussetzen?

Zweckvereinbarung aussetzen?

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Mühldorf - Mühldorf hat mit Erharting eine Zweckvereinbarung über die Errichtung des Netto-Logistikzentrums abgeschlossen. Wird diese Vereinbarung jetzt ausgesetzt?

OVB

© re

Die Diskussion um die Ansiedlung des Netto-Logistikzentrums beschäftigt heute den Mühldorfer Stadtrat.

Stadtrat Dr. Georg Gafus will dieses Thema auf der heutigen Stadtratssitzung zur Sprache bringen und die Zweckvereinbarung aussetzen.

Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Mühldorf und der Gemeinde Erharting über die Errichtung des Netto-Logistikzentrums steht nicht auf der Tagesordnung der heutigen Stadtratssitzung. Stadtrat Dr. Georg Gafus will die Tagesordnung der heutigen Sitzung um diesen Tagesordnungspunkt erweitern. Dies teilte er in einer Mail Bürgermeister Günther Knoblauch mit.

Der Grünen-Stadtrat will eine Aussetzung dieser Zweckvereinbarung erreichen. "Für ein gutes Einvernehmen mit unseren eigenen Bürgern im Mühldorfer Hart und die gute Nachbarschaft mit der Gemeinde Erharting und ihren zahlreichen kritischen Bürgern, der Stadt Töging und dem Landkreis Altötting halte ich es aber für bedenkenswert, der Gemeinde Erharting eine Aussetzung der Zweckvereinbarung im beiderseitigen Einverständnis anzubieten", erklärte Dr. Gafus.

Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass eine breite Diskussion und der Bürgerentscheid über diese Ansiedlung erreicht werden können. "Alles andere führt zu weiterer lokaler Politikverdrossenheit und interkommunaler Missstimmung. Beidem sollten wir gegensteuern", schrieb Dr. Gafus.

Völlig anderer Meinung ist Bürgermeister Günther Knoblauch. Er sieht aufgrund der Geschäftsordnung der Stadt keine Möglichkeit, diesen Antrag in der heutigen Sitzung zu behandeln. "Wir können die Tagesordnung nur ändern, wenn alle Stadträte anwesend sind und die Sachlage eilbedürftig ist. Beides ist in der heutigen Sitzung nicht gegeben", erklärte der Bürgermeister auf Anfrage.

Auch inhaltlich vertritt Knoblauch einen konträren Standpunkt. Er sieht die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Mühldorf und der Gemeinde Erharting als rechtsverbindlichen Vertrag, der auf 20 Jahre abgeschlossen wurde. Dieser Vetrag, so Knoblauch, kann nur im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. "Wenn wir etwas anders machen, dann verhalten wir uns gegenüber der Gemeinde Erharting rechtswidrig. Es kann nicht sein, dass die Stadt Mühldorf kein verlässlicher Vertragspartner mehr ist", stellte der Bürgermeister heraus.

Knoblauch verwies auf die von beiden Seiten getätigten Grundstückskäufe. "Wenn wir die Zweckvereinbarung aussetzen, können erhebliche Schadensersatzforderungen auf die Stadt zukommen."

Der Mühldorfer Bürgermeister sieht durch die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Mühldorf und der Gemeinde Erharting nur Vorteile für beide Seiten. "Beide profitieren von weiteren Gewerbesteuereinnahmen und von der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, die dringend gebraucht würden", stellte Günther Knoblauch heraus.

sb/Mühldorfer Anzeiger

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