Dorfen - Es gibt eine öffentliche Erlaubnis für den Ausbau der A94. Der Bund Naturschutz ist gegen den Ausbau. Jetzt hat sich auch MdB Stephan Mayer zu Wort gemeldet. Was er sagt:

© Bayerische Vermessungsverwaltung
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für den letzten Abschnitt der A 94 Richtung Westen erlassen. Damit besteht zwischen Heldenstein und Dorfen Baurecht. 16 Kilometer ist der dritte und letzte Abschnitt der Trasse Dorfen lang und wie auf den beiden westlicheren hat die Regierung die Planungen genehmigt. Nach de Auslegungsfrist bis 19. Dezember haben Autobahngegner Gelegenheit, genen den Planfeststellungbeschluss zu klagen.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 25. September 1998 eingeleitet. Die im Anhörungsverfah-ren erhobenen Einwendungen wurden im Juli 2001 in sechs Terminen erörtert. Aufgrund der Ergeb-nisse der Erörterung änderte die Autobahndirektion Südbayern als Vorhabensträger den Plan. DieÄnderungen betrafen u.a. das landwirtschaftliche Wegenetz, die geplante Entwässerung und dievorgesehenen Lärmschutzanlagen. Die von diesen Änderungen Betroffenen wurden im Sommer2002 nochmals angehört. Die erhobenen Einwendungen wurden im Termin vom 12.11.2003 erörtert. Aufgrund der Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Kommission während des laufenden Planfeststellungsverfahrens musste untersucht werden, ob die Planung zu erheblichen Beeinträchtigung solcher Gebiete führt. Dazu hat der Vorhabensträger Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt, die als zweite Planänderung im Frühjahr 2006 in das Verfahren ein-gebracht wurden. Die Öffentlichkeit wurde angehört. Aufgrund der im Anhörungsverfahren zum vorliegenden Planungsabschnitt sowie im ergänzenden Verwaltungs- und im Gerichtsverfahren zumersten Teilabschnitt Forstinning – Pastetten gewonnenen Erkenntnisse hat der Vorhabensträgereine dritte Planänderung beantragt. Die Änderungen umfassten insbesondere die Entwässerungsanlagen sowie zusätzliche Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die Planunterlagen wurden im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt.
Auf eine erneute Erörterung wurde verzichtet, da die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse erbracht haben. Geringfügige Planänderungen, die die notwendige Verlegung von Gasleitungen zum Gegenstandhatten, wurden in einer vierten Tektur im September 2011 den davon Betroffenen zur Kenntnis gebracht. Die Regierung von Oberbayern hat am 22. November 2011 den Plan für den Neubau zwischen Dorfen und Heldenstein genehmigt. Sowohl die Autobahndirektion Südbayern als auch die Regierung von Oberbayern haben die Einwendungen von mehreren hundert Privatpersonen und Stellungnahmen von 43 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Auflagen insbesondere zu Natur- und Landschaftsschutz sowie Verkehrslärm- und Gewässerschutz. Zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtgrößevon rund 57,43 Hektar vorgesehen.
Bayerische Vermessungsverwaltung www.geodaten.bayern.de
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