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Dorfen: A94-Lückenschluss wurde genehmigt

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A94-Lückenschluss wurde genehmigt

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Dorfen - Es gibt eine öffentliche Erlaubnis für den Ausbau der A94. Der Bund Naturschutz ist gegen den Ausbau. Jetzt hat sich auch MdB Stephan Mayer zu Wort gemeldet. Was er sagt:

© Bayerische Vermessungsverwaltung

Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für den letzten Abschnitt der A 94 Richtung Westen erlassen. Damit besteht zwischen Heldenstein und Dorfen Baurecht. 16 Kilometer ist der dritte und letzte Abschnitt der Trasse Dorfen lang und wie auf den beiden westlicheren hat die Regierung die Planungen genehmigt. Nach de Auslegungsfrist bis 19. Dezember haben Autobahngegner Gelegenheit, genen den Planfeststellungbeschluss zu klagen.

Pressemitteilung der Bayerischen Vermessungsverwaltung:

"Diese Entscheidung schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, die letzte Lücke der Autobahn A 94 in Oberbayern zwischen München und dem Chemiedreieck zu schließen“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Das rund 16 Kilometer lange Autobahnstückbildet den dritten und letzten Teilabschnitt der sogenannten Trasse Dorfen. Er bindet im Westen an den Abschnitt zwischen Pastetten und Dorfen an, dessen Genehmigung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die dagegen erhobene Beschwerde liegt noch nicht vor.

Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer über 450 Seiten umfassenden Entscheidung sorgfältig alle Fragen geklärt, die mit der in der Region kontrovers diskutierten Autobahn verbunden sind. Dabei hat sie nochmals eine gründliche Trassenabwägung zwischen der Trasse Dorfen und der alternativen Trasse Haag vorgenommen. Im Ergebnis wurde die Trassenwahl zugunsten der Trasse Dorfen bestätigt. Insbesondere die mit der Planung verfolgten verkehrlichen Zielsetzungen und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm stellen gewichtige Belange dar, die deutlich für die Trasse Dorfen sprechen. In der Abwägung nicht unberücksichtigt geblieben ist zudem, dass für zwei Drittel der Trasse Dorfen bestandskräftiges Baurecht geschaffen und im Abschnitt Forstinning – Pastetten bereits umgesetzt worden ist.Dagegen hat die Regierung den Belang des Naturschutzes zwar für gewichtig, hier jedoch letztlich nicht ausschlaggebend für die Trassenwahl erachtet.

Neben der Trassenabwägung hat die Regierung aufgrund zahlreicher, mehrere Ordner umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen geklärt, dass der Weiterbau der A 94 zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) führt. Das strenge europäische Artenschutzrecht steht der Fortsetzung der Trasse Dorfen ebenfalls nicht im Weg, da die für einige Arten erforderlichen Ausnahmen von den Zugriffsverboten erteilt werden konnten. Die Beeinträchtigung privater Belange, die insbesondere durch die Eingriffe in fremde Grundstücke und den Verkehrslärm hervorgerufenwerden, wurde in der Entscheidung sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis setzte sich das öffentliche Interesse am Bau der A 94 als schwerwiegender durch, wobei Auflagen zu Lärmschutz-maßnahmen angeordnet wurden.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 25. September 1998 eingeleitet. Die im Anhörungsverfah-ren erhobenen Einwendungen wurden im Juli 2001 in sechs Terminen erörtert. Aufgrund der Ergeb-nisse der Erörterung änderte die Autobahndirektion Südbayern als Vorhabensträger den Plan. DieÄnderungen betrafen u.a. das landwirtschaftliche Wegenetz, die geplante Entwässerung und dievorgesehenen Lärmschutzanlagen. Die von diesen Änderungen Betroffenen wurden im Sommer2002 nochmals angehört. Die erhobenen Einwendungen wurden im Termin vom 12.11.2003 erörtert. Aufgrund der Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Kommission während des laufenden Planfeststellungsverfahrens musste untersucht werden, ob die Planung zu erheblichen Beeinträchtigung solcher Gebiete führt. Dazu hat der Vorhabensträger Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt, die als zweite Planänderung im Frühjahr 2006 in das Verfahren ein-gebracht wurden. Die Öffentlichkeit wurde angehört. Aufgrund der im Anhörungsverfahren zum vorliegenden Planungsabschnitt sowie im ergänzenden Verwaltungs- und im Gerichtsverfahren zumersten Teilabschnitt Forstinning – Pastetten gewonnenen Erkenntnisse hat der Vorhabensträgereine dritte Planänderung beantragt. Die Änderungen umfassten insbesondere die Entwässerungsanlagen sowie zusätzliche Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die Planunterlagen wurden im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt.

Bilder der Baustellenbegehung bei Ampfing:

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Auf eine erneute Erörterung wurde verzichtet, da die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse erbracht haben. Geringfügige Planänderungen, die die notwendige Verlegung von Gasleitungen zum Gegenstandhatten, wurden in einer vierten Tektur im September 2011 den davon Betroffenen zur Kenntnis gebracht. Die Regierung von Oberbayern hat am 22. November 2011 den Plan für den Neubau zwischen Dorfen und Heldenstein genehmigt. Sowohl die Autobahndirektion Südbayern als auch die Regierung von Oberbayern haben die Einwendungen von mehreren hundert Privatpersonen und Stellungnahmen von 43 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Auflagen insbesondere zu Natur- und Landschaftsschutz sowie Verkehrslärm- und Gewässerschutz. Zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtgrößevon rund 57,43 Hektar vorgesehen.

Bayerische Vermessungsverwaltung www.geodaten.bayern.de

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