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Dorfen: Regierungspräsident Hillenbrand: "Tür für durchgängige A 94 offen"

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A94: "Trasse Dorfen" kommt

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Dorfen - Jetzt ist es offiziell: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch die A94 Trasse Dorfen. Die Einsprüche zum Bau wurden alle zurückgewiesen. **NEU: Bund Naturschutz zur Ablehnung**

© hon

Bauarbeiten an der Trasse Dorfen haben "Grünes Licht"

Das komplette A94-Verfahren als pdf zum Download

Am 24. November 2010 hatte der VGH die Klagen von 15 Privatpersonen und einem Naturschutzverband gegen die Planfeststellungsentscheidung der Regierung von Oberbayern für den Neubau des zweiten Abschnitts der A94 Trasse Dorfen von Pastetten bis Dorfen abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhoben fünf Kläger Beschwerde beim BVerwG. Mit seiner Entscheidung hat das BVerwG nun sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden letztinstanzlich abgewiesen, die nicht bereits zuvor zurück genommen worden waren. Damit ist rechtlich der Weg frei für den Weiterbau des rund 17 Kilometer langen Autobahnabschnitts.

Die Regierung von Oberbayern hatte mit Beschluss vom 3. Dezember 2009 den Plan für den Neubau des Autobahnabschnitts von Pastetten bis Dorfen genehmigt. Der Abschnitt schließt an den für die gesamte Trasse Dorfen Weichen stellenden Abschnitt Forstinning – Pastetten an, der am 31. August 2011 für den Verkehr freigegeben wurde. In Fortsetzung dieses ersten Teilstücks führt die A94 von Pastetten durch ein Waldgebiet nördlich von Buch am Buchrain und quert südlich von Lengdorf das Tal der Isen. Sie verläuft in östlicher Richtung entlang des südlichen Isentalhangs und quert bei Haidvocking die Lappach. Südlich von Dorfen endet der Planungsabschnitt an der Bundesstraße 15, die über eine Anschlussstelle mit der A94 verknüpft wird. Die Autobahn berührt zwischen Pastetten und Dorfen zwei FFH-Gebiete.

© honB12: Eine volle Bundesstraße wird es zukünftig nicht mehr geben.

Die damit verbundenen komplexen rechtlichen Fragestellungen bildeten den zentralen Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Daneben haben die Richter nochmals die Tragfähigkeit der Abwägungsgründe für die Wahl zu Gunsten der Trasse Dorfen intensiv überprüft. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung der Regierung von Oberbayern erneut bestätigt.

Einspruch vom Bund Naturschutz abgelehnt

Wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nichtzulassungsbeschwerden von Grundstückseigentümern und Bund Naturschutz gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Sachen A94 Pastetten-Dorfen zurückgewiesen.

Stephan Mayer: "Das ist ein schönes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Auch wenn es keine große Überraschung ist, dass die bisherige Rechtssprechung bestätigt wurde, besteht nun endgültig Rechtssicherheit für den Bau der A94 im Bereich Pastetten-Dorfen."

Mayer appelliert auf Grund ihrer erneuten Niederlage an die Autobahngegner: "Verzichten Sie nun auf eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Dorfen-Heldenstein. Verschwenden Sie keine eigene Ressourcen. Lassen Sie uns weitere zeitliche Verzögerungen vermeiden."

Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, dessen Behörde die Planungen genehmigt hat, lobte die Entscheidung der Bundesrichter: „Damit rückt die durchgängige Realisierung der so lebenswichtigen Verkehrsader eine entscheidenden Schritt näher.“

Mühldorfs Bürgermeister Günther Knoblauch, Vorsitzender des Vereins „Ja zur A 94“ nimmt die Autobahngegner in die Pflicht: „Sie müssen einsehen, dass Widerstand zwecklos ist und nur zum Schaden von allen.“ Er wies auf die zahlreichen Menschen im Bereich der B 12 hin, die unter Lärm und Gefahren litten: „Schäden an der Natur kann man ausgleichen, am Menschen nicht."

Pressemitteilung Regierung von Oberbayern/MdB Stephan Mayer/Markus Honervogt, Mühldorfer Anzeiger

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