
Erharting - Das Wasserwirtschaftsamt hat einige Einschränkungen für den Bau eines Netto-Logistikzentrums im Wasserschutzgebiet Töging erlassen.
Das teilte Walter Gruber, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach gestern auf Anfrage mit.
So sei während der Bauausführung bei Erdarbeiten eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erforderlich, "die auch möglich ist", sagt Gruber. Mit der Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens sei die entsprechende Schutzfunktion wieder herzustellen.
Das Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen wird gesammelt und vor Ort nach entsprechender Vorreinigung in einem Sickerbecken versickert. "Zur Überprüfung der Ablaufqualität werden unterhalb des Sickerbeckens Drainagen verlegt und ein Probenahmeschacht erstellt. Für die Ableitung des Niederschlagswassers ist ferner ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen", erläutert Gruber weiter. Die zulässige Lagermenge von Dieselkraftstoff ist sogar auf zehn Kubikmeter begrenzt. Eine Ausnahme hierzu kann jedoch beantragt werden, so Gruber.
"Nachdem bereits im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens Gespräche zwischen dem Wasserwirtschaftsamt, der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt Mühldorf, der Firma Netto und der Gemeinde stattgefunden haben, gibt es keine Überraschung in der vorliegenden Stellungnahme", erklärt Gruber.
Die Firma Netto habe gegenüber der Gemeinde erklärt, dass sie sich an alle Auflagen halten könne und auch werde.
je/Neumarkter Anzeiger
Rubriklistenbild: © Netto AG & Co. KG


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