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Erharting: Strenge Auflagen für Netto

Strenge Auflagen für Netto

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Erharting - Das Wasserwirtschaftsamt hat einige Einschränkungen für den Bau eines Netto-Logistikzentrums im Wasserschutzgebiet Töging erlassen.

Das teilte Walter Gruber, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach gestern auf Anfrage mit.

So sei während der Bauausführung bei Erdarbeiten eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erforderlich, "die auch möglich ist", sagt Gruber. Mit der Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens sei die entsprechende Schutzfunktion wieder herzustellen.

"Das gesammelte häusliche und vergleichbare Schmutzwasser, das Abwasser aus der Betriebswaschanlage und das Niederschlagswasser aus dem Bereich der Betriebstankstelle und des Waschplatzes sind zur Kläranlage Mühldorf abzuleiten", heißt es in der Stellungnahme. Für die Einleitung mineralölhaltigen Abwassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die Dichtigkeit der Abwasserkanäle im Bereich des Wasserschutzgebietes ist im Rahmen der Eigenüberwachung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle fünf Jahre zu überprüfen, so Gruber weiter.

Das Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen wird gesammelt und vor Ort nach entsprechender Vorreinigung in einem Sickerbecken versickert. "Zur Überprüfung der Ablaufqualität werden unterhalb des Sickerbeckens Drainagen verlegt und ein Probenahmeschacht erstellt. Für die Ableitung des Niederschlagswassers ist ferner ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen", erläutert Gruber weiter. Die zulässige Lagermenge von Dieselkraftstoff ist sogar auf zehn Kubikmeter begrenzt. Eine Ausnahme hierzu kann jedoch beantragt werden, so Gruber.

Abschließend fasst Gruber die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zusammen, dass die geplante Bebauung in der weiteren Schutzzone (Zone IIIb) des festgesetzten Wasserschutzgebiets der Wasserversorgung der Stadt Töging liegt. Nach den aktuell gültigen rechtlichen Vorschriften und den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung ist die geplante Bebauung beziehungsweise die Ausweisung des "Sondergebietes Erharting an der St 2092" nur unter strengen Auflagen und Bedingungen mit dem Trinkwasserschutz vereinbar. Sie sei jedoch bei Einhaltung der genannten Auflagen auch durchführbar.

"Nachdem bereits im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens Gespräche zwischen dem Wasserwirtschaftsamt, der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt Mühldorf, der Firma Netto und der Gemeinde stattgefunden haben, gibt es keine Überraschung in der vorliegenden Stellungnahme", erklärt Gruber.

Die Firma Netto habe gegenüber der Gemeinde erklärt, dass sie sich an alle Auflagen halten könne und auch werde.

je/Neumarkter Anzeiger

Rubriklistenbild: © Netto AG & Co. KG

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