Altötting/Berlin – Die scharfe Kritik des Altöttinger Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer am Prostitutionsgesetz führt zu Diskussionen. Soll das zehn Jahre alte Gesetz rückgängig gemacht werden?

© dpa/Symbolbild
Soll Prostitution illegal sein?
„Ich halte es für sachgerecht, dass die Legalisierung wieder aufgehoben wird. Wir brauchen einen Straftatbestand.“ Im Gespräch mit innsalzach24 bestärkt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, seine Kritik am 2002 inkraftgetretene Prostitutionsgesetz. Als Grund führt der Altöttinger Abgeordnete eine neue Studie der EU-Kommission an, die belege, dass seitdem ein Anstieg an Zwangsprostitution zu verzeichnen sei.
„Die Legalisierung der Prostitution ist unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden. Ein erklärtes Ziel war, dass Delikte wie Menschenhandel, Geldwäsche oder Drogenhandel zurückgefahren werden. Das hat sich nicht erfüllt“, so Mayer. Durch die Legalisierung sei auch den Staatsanwaltschaften ein wichtiger Ermittlungsansatz weggefallen, kritisiert der CSU-Bundestagsabgeordnete.
Das Prostitutionsgesetz sei „eine klare Verbesserung“, meint hingegen Bärbel Ahlborn von der Prostituierten-Beratungsstelle Kassandra in Nürnberg. Das Gesetz habe nicht alle Probleme gelöst, aber es trage zu vernünftigen Arbeitsbedingungen bei. Probleme sieht Ahlborn bei der Umsetzung des Gesetzes: In vielen Regionen und bei vielen Behörden gibt es unterschiedliche Regelungen, so werde oft verhindert „Sexarbeit als normales Gewerbe“ zu betreiben.
Genaue Statistiken und verlässliches Zahlenmaterial sind beim „Thema Rotlicht“ oft Mangelware. Zumindest kam es in unserer Region, nach Aussage eines sachkundigen Polizisten, zu keinem Anstieg von Rotlicht-Straftaten: „Wir hatten in den letzten Jahren kein einziges Verfahren wegen Menschenhandel. Auch Fälle von Zuhälterei müssen nur alle paar Jahre verfolgt werden, die Experten der Polizei können für den Raum Rosenheim keinen Anstieg der Probleme wahrnehmen“, meldet Stefan Sonntag, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland das Prostitutionsgesetz.
In diesem wird die Prostitution als Dienstleistung geregelt und es sollte die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten verbessert werden. Prostitution gilt seitdem nicht mehr als sittenwidrig. Prostituierte können sich seitdem regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen absichern.
Zudem wurden im Strafgesetzbuch mehrere Paragrafen geändern, so dass die Schaffung eines angemessenen Arbeitsumfelds nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
red/cs/mg
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