Die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa verlangt eine Nachhonorierung für den Trailer, für den sie verantwortlich gewesen sei. Sie sei 1969 mit einer Einmalzahlung von 2500 Mark abgespeist worden. Deshalb klagt die Künstlerin gegen den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk als die verantwortlichen ARD-Sender. Ihr Anwalt Nikolaus Reber spricht von einer sechsstelligen Forderung für die Ausstrahlungen der vergangenen zehn Jahre, die früheren seien verjährt.





























































