Karlsruhe - Wer hat die Rechte an Frank Zappas Bart? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt.

© dapd
Frank Zappa bei einem Konzert 1974
Der BGH braucht noch etwas Zeit für eine Entscheidung. Der Witwe des 1993 gestorbenen Rockstars, Gail Zappa, gehört die Marke “ZAPPA“. Mit ihrer Klage wehrt sie sich gegen einen Konzertveranstalter und Zappa-Fanclub aus Mecklenburg-Vorpommern. Der organisiert einmal im Jahr ein Musikfestival, die “Zappanale“. Außerdem verwendet er den stilisierten, buschigen Schnauzbart des Musikers als Logo und für Merchandising-Artikel. Ein ganz ähnliches Symbol hatte sich die Klägerin aber schon vorher sichern lassen.
Zugunsten von Gail Zappa könnte sprechen, dass sie noch immer die offizielle Zappa-Homepage betreibt - mit einem Link auf verschiedene Zappa-Produkte. Ob das reicht, um eine Marke in Deutschland am Leben zu halten? Wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung andeutete, will sich der BGH mit der Beratung wahrscheinlich noch etwas Zeit lassen.
dpa
Quelle: Rosenheim24.de


Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.