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Landkreis: Kältehoch "Cooper" - Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen bei geplatzten Rohren

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Frostschaden: Was zahlt die Versicherung?

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Landkreis - Kältehoch "Cooper" legt sich über Deutschland. Bei den kalten Temperaturen leiden wieder Wasserrohre und Co. Wir haben Tipps gegen kalte Leitungen:

Ob Rohrbruch oder auslaufendes Wasser: Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden am Haus ab, wenn das Risiko „Leitungswasser“ eingeschlossen ist. Der Versicherer zahlt für Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung innerhalb des versicherten Gebäudes. Frostschäden an Gegenständen der Sanitärinstallation, an Heizkörpern, Heizkesseln und Wärmepumpen sind ebenfalls eingeschlossen. Auch die Auftaukosten für Rohre, Fußbodenheizung oder Heizkörper gehören zum Versicherungsschutz.

Werden Möbel und anderer Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. „Mieter und Hausbesitzer müssen das Risiko eines Frostschadens möglichst gering halten“, sagt Günther Schütz, Schadenexperte der Allianz. „Das ist wichtig, damit voller Versicherungsschutz besteht. Die Sicherheitsvorschriften findet man in den Versicherungsbedingungen.“

Frost-Tipps fürs Haus

  • Die Heizung im Winter nie ganz ausschalten; immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, Rohre und Heizkörper entleeren und die Wasserzufuhr absperren.

  • Bei längerer Abwesenheit die Brennstoffvorräte für die Heizung prüfen. Heizungspumpen müssen ständig laufen, damit das Heizungswasser zirkulieren kann. Nachbarn oder Bekannte sollten das kontrollieren.

  • Außenwasserhähne und Rohre entleeren – sonst ist der volle Versicherungsschutz gefährdet! In der Außenwand verlegte Leitungen frieren besonders leicht zu. Deshalb Absperrvorrichtung in den Zuleitungen schließen und das Wasser an der tiefstgelegenen Stelle ablassen.

  • Alle anderen freiliegenden Leitungen durch gute Wärmedämmung oder Beheizung schützen.

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Leitung eingefroren?

  • Auftauen mit heißem Wasser, heißen Tüchern, Heizmatten, Haartrocknern oder Heizlüftern. Vom geöffneten Hahn in Richtung der blockierten Strecke hin auftauen, damit die Leitung nicht platzt.
  • Wasserzufuhr während des Auftauens abstellen. Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um Brüche durch Bewegung am Wasserzähler festzustellen.
  • Auf keinen Fall Infrarotstrahler, Heißluftpistolen oder offenes Feuer (Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrenner) zum Auftauen verwenden, dadurch könnten die Rohre platzen.

Pressemitteilung Allianz Deutschland AG

Quelle: Rosenheim24.deRubriklistenbild: © dpa

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